Der Justizrat hat Michel Morel zum Gerichtspräsidenten ad hoc für die Bezirke Greyerz und Broye ernannt.
Die Geschäftslast der beiden erstinstanzlichen Gerichte Greyerz und Broye ist seit Jahren sehr hoch. Im Zuge seiner Inspektionen hat der Justizrat festgestellt, dass bei beiden Gerichten mehr neue Fälle eingehen, als erledigt werden können; er sah sich daher zum Handeln veranlasst. Um die beiden Strafabteilungen dieser Gerichte zu entlasten, hat der Justizrat die für solche Fälle vorgesehene sog. Wanderrichterin eingesetzt und ihr bereits mehr als 30 Strafangelegenheiten zugeteilt, um die Situation in diesem Bereich zu stabilisieren.
Zur Entlastung der beiden Zivilgerichte wurde Michel Morel, ehemaliger Gerichtspräsident der Glane, beigezogen. Ab dem 1. Dezember 2016 wird er - vorerst für 6 Monate - die Schlichtungsverhandlungen leiten.
Warum Schlichtungsverhandlungen?
Die im Jahre 2011 in Kraft getretene Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) setzt auf das Prinzip "Zuerst schlichten, dann richten". In der Praxis heisst das: Bevor jemand eine Klage einreichen kann, muss er eine obligatorische Vorrunde durchlaufen. Bei einer Streitsumme bis 2000 Franken kann der Schlichter selber ein Urteil fällen, bis 5000 Franken kann er einen Urteilsvorschlag machen. Lehnen die Streitparteien den Vorschlag nicht innert 20 Tagen ab, gilt er wie ein Urteil (siehe dazu Art. 197-207 ZPO). Die Justiz soll nur angerufen werden, wenn die Privaten den Konflikt nicht selber lösen wollen oder lösen können. Damit wird die eigenverantwortliche Beilegung von Konflikten gestärkt. Ziel ist eine nachhaltige Konfliktlösung, aber auch die Entlastung der Justiz.
Es ist allgemein bekannt: Gerichtsprozesse dauern lange und sind teuer. Wenn sie vermieden werden können, profitieren alle. Daher wird Michel Morel in erster Linie die Schlichtungsverhandlungen führen. Er wird sich, ohne dem Druck des Tagesgeschäfts zu unterliegen, Zeit nehmen können, um auf die Anliegen der Parteien einzugehen. Als langjähriger Gerichtspräsident hat er auch die nötige Erfahrung, um den zerstrittenen Parteien seine Einschätzung der Prozessaussichten darzulegen und ihnen Lösungsvorschläge aufzeigen. Finden die Parteien eine Einigung, ersparen sie sich Kosten und Zeit. Können sie sich nicht einigen, wird die/der ordentliche Gerichtspräsident/in die Streitsache behandeln.