Hugo Casanova wurde 1951 geboren und ist in Schmitten aufgewachsen, wo er seine obligatorische Schulzeit absolviert hat. Nach Erlangen der Maturität am Kollegium St. Michael in Freiburg trat er das Jurastudium an der Universität Freiburg an, wo er 1975 das Lizentiat und 1982 den Doktortitel und im selben Jahr auch das Anwaltspatent erhielt. Er begann seine Berufskarriere 1981 als Gerichtsschreiber-Substitut bzw. -Adjunkt am Kantonsgericht. Während dieser Tätigkeit im Halbzeitpensum war er unter der Leitung von Professor Peter Gauch Mitautor eines Präjudizienkommentars zum Schweizerischen Obligationenrecht.
Im Jahr 1985 wurde Hugo Casanova Präsident der Steuerrekurskommission des Kantons Freiburg. Dieses Amt führte auf natürliche Weise dazu, dass ihn der Grosse Rat 1991 zum Präsidenten des Steuergerichtshofes des neuen kantonalen Verwaltungsgerichts wählte. In den Jahren 1994, 2000 und 2007 präsidierte Hugo Casanova das Verwaltungsgericht.
Sein grosses Engagement für den Steuergerichtshof, den er bis 2013 präsidierte, prägte seine gesamte Karriere und damit seine Lehrtätigkeit im Steuerrecht ab 1987 an der Universität Freiburg, wo er ab 1996 als Titularprofessor tätig war, aber auch am Schweizerischen Institut für Steuerlehre in Zürich oder in verschiedenen Seminaren und Fortbildungskursen. Seinen Beitrag zum Steuerrecht konkretisierte er auch als redaktioneller Mitarbeiter des Archivs für Schweizerisches Abgaberecht und als Mitbegründer und Redaktionsmitglied der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung. Hugo Casanova ist ausserdem Autor zahlreicher Publikationen zum Steuerrecht und zum Steuerverfahrensrecht, insbesondere im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Bereichen der kantonalen Abgaben und des Steuerverfahrensrechts.