Was bisher geschah: Am 13. Juni 2017 eröffnete der Generalstaatsanwalt Fabien Gasser eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Anlass waren verschiedene interne Dokumente des Staatsrates und des Oberamtes des Saanebezirks, die an die Öffentlichkeit gelangten. Am 13. November 2017 hat der Generalstaatsanwalt den Justizrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass er in diesem Strafverfahren in den Ausstand trete und er ersuchte darum, einen anderen Staatsanwalt mit der Weiterführung des Falls zu betrauen. Die Strafkammer des Kantonsgerichts hat am 20. Februar 2018 das Begehren des Generalstaatsanwalts gutgeheissen. Dieser Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig; das Schweizerische Bundesgericht ist auf die eingereichte Beschwerde nicht eingetreten.
Der Justizrat hat daher den Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg, Herrn Pierre Aubert, als ausserordentlichen Staatsanwalt bezeichnet, um das Verfahren weiterzuführen und zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen.