Der Justizrat hat Frau Stéphanie Amara zur Staatsanwältin ad hoc ernannt. Frau Amara wird Frau Staatsanwältin Catherine Christinaz während ihres Mutterschaftsurlaubs vertreten.
Die Ernennung tritt per sofort in Kraft und gilt für die gesamte Dauer des Mutterschaftsurlaubes der Magistratin, jedoch für eine Maximaldauer von 6 Monaten.