Der Justizrat hat Frau Yasemin Bayhan Nager zur Staatsanwältin ad hoc ernannt. Frau Bayhan Nager wird Frau Staatsanwältin Catherine Christinaz während ihres Mutterschaftsurlaubs vertreten.
Die Ernennung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für die Dauer der Abwesenheit von Frau Christinaz, jedoch für eine Maximaldauer von sechs Monaten.