Jean-Frédéric Schmutz wurde 1958 geboren und absolvierte seine Gymnasial- und Universitätsausbildung in Freiburg, zuerst am Kollegium St. Michael und danach an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität, wo er 1982 das Rechtslizentiat erlangte. Nach einem Anwaltspraktikum in einer Kanzlei der Stadt wurde ihm 1986 das Anwaltspatent überreicht, worauf er mehr als zwölf Jahre als Allgemeinpraktiker tätig war.
In dieser Zeit machte er auch im Militär Karriere, dies hauptsächlich im Panzerbataillon 17, das er von 1998 bis 2000 kommandierte, bevor er seinen Einsatz als Generalstabsoffizier im Stab der Panzerbrigade 1 im Grad eines Oberstleutnants im Generalstab beendete.
Im Dezember 1998 trat er als Untersuchungsrichter und – bis 2002 – erster Präsident des neuen Untersuchungsrichteramts in den Dienst des Staates Freiburg. Dort hatte er namentlich die Aufgabe, die Organisation der neuen Institution aufzubauen und gleichzeitig das Inkrafttreten der letzten Freiburger Strafprozessordnung vorzubereiten.
Als Untersuchungsrichter und ab 2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft zeichnete sich Jean-Frédéric Schmutz insbesondere im Kampf gegen den Betäubungsmittelhandel aus. Ab 2001 untersuchte er den wichtigsten Fall im kriminellen Netzwerk des Drogenhandels, der als «Fall Albatros» bekannt wurde. Dank seiner straffen Aktenorganisation konnte er über 40 internationale Drogenhändler überführen und Strafen von teilweise bis zu 16 Jahren Gefängnis erwirken. Auf sein Betreiben hin eignete sich auch die Kantonspolizei Freiburg weitreichende Kompetenzen und eine berüchtigte Effizienz im Kampf gegen Drogenhandel an. Dank dieser immensen Arbeit hatte Freiburg bei Drogenhändlern lange Zeit den Ruf eines Orts, den man besser meiden sollte.
Jean-Frédéric Schmutz war jedoch nicht nur in einem Bereich tätig. So konnte er unter anderem von 2007–2010 als Mitglied des Justizrats seine allgemeine Sicht der Gerichtsbehörden einbringen.