Christian Pfammatter wurde 1957 geboren und absolvierte seine obligatorische Schulzeit zuerst in Villars-sur-Glâne und dann in Freiburg, wo er am Kollegium St. Michael die eidgenössische Maturität erlangte. Anschliessend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, das er 1981 mit dem Lizentiat abschloss. Sein Anwaltspraktikum führte ihn nach Genf, wo ihm 1984 das Anwaltspatent überreicht wurde.
Anschliessend war er kurz als Jurist beim Bundesamt für Justiz tätig und befasste sich dort mit dem Erwerb von Grundstücken durch Personen mit Wohnsitz im Ausland, bevor er 1985 als Gerichtsschreiber der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung zum Bundesgericht stiess.
Im Jahr 1992 wechselte er in die Freiburger Judikative, nachdem ihn der Grosse Rat zum Richter des neuen kantonalen Verwaltungsgerichts ernannt hatte. Diese Behörde wurde 2008 im vereinigten Kantonsgericht mit der kantonalen Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen zusammengeführt. Als Präsident des II. Verwaltungsgerichtshofs zeichnete sich Christian Pfammatter besonders in den Bereichen Raumplanung und öffentliches Beschaffungswesen aus. Seine Expertise in diesen beiden hochkomplexen Bereichen ist weit über die Kantonsgrenzen hinaus bekannt. Er setzte seine Kompetenzen aber auch im I. Verwaltungsgerichtshof ein, wo er namentlich für das Ausländerrecht, die politischen Rechte, den Justizvollzug oder auch für Schule und Ausbildung zuständig war.
Sein starker Charakter, seine Fähigkeit zuzuhören, sein Pragmatismus und seine Effizienz prägten auch seine beiden Präsidentschaften am Kantonsgericht im Jahr 2011 und danach im Jahr 2020, als er vor der grossen Herausforderung stand, das Kantonsgericht in Zeiten des Home Office durch die Pandemie zu führen.
Der frisch pensionierte Christian Pfammatter wird seine Arbeit für die Freiburger Judikative weiterführen, denn der Grosse Rat hat ihn im vergangenen September zum Ersatzrichter des Kantonsgerichts ernannt. Ausserdem wird er weiterhin der beratenden Kommission für die bedingte Strafentlassung und die Abklärung der Gemeingefährlichkeit des Kantons Freiburg vorstehen, eine grosse Aufgabe, die er seit 2014 wahrnimmt.