Gesundheit in der obligatorischen Schule: für Schulleitungen, Lehrpersonen und Fachpersonen
Fragen der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind heutzutage ein zentrales Thema. Als Lebensraum kann die Schule Umgebungen fördern, die dem Wohlbefinden von Schülern und Schülerinnen, Lehrpersonen und anderen Fachpersonen der Schule förderlich sind.
Gesundheitsförderung und Prävention in der obligatorischen Schule im Kanton Freiburg
Verschiedene Gesetze (insbesondere Schulgesetz, Gesundheitsgesetz, Jugendgesetz) sowie der Lehrplan 21, der die Gesundheit als transversales Thema behandelt, bilden den Rahmen für die Gesundheitsförderung in den Schulen des Kantons Freiburg. In diesem Zusammenhang entwickeln die Direktionen für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) und für Gesundheit und Soziales (GSD) eine gemeinsame Politik im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule. Gemeinsam haben sie das Konzept "Gesundheit in der Schule" ausgearbeitet. Die Umsetzung des Konzepts wird von folgenden Stellen geleitet und koordiniert:
- Der Steuerungsausschuss Gesundheit in der Schule, der sich aus den folgenden Instanzen zusammensetzt: Amt für Gesundheit, Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht, Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht, Kantonsarztamt, Amt für Sonderpädagogik, Jugendamt, Schulzahnpflegedienst, Amt für Sport, Beauftragte für Nachhaltige Entwicklung (RIMU).
- Die direktionsübergreifende Fachstelle «Gesundheit in der Schule» (BKAD - GSD), die mit den verschiedenen Institutionen zusammenarbeitet. Seine Hauptaufgaben sind die Verbreitung von Strategien zur Planung und Organisation der Gesundheit in den Schulen, die Bereitstellung von genehmigten Ressourcen (Vortragende, Aktivitäten der Gesundheitsförderung und -prävention, Begleitung von Schulprojekten), die Entgegennahme und Bearbeitung von Genehmigungsgesuchen und die Koordination des Freiburger Schulnetzes21.
Genehmigte Ressourcen und Genehmigungsverfahren
Gemäss Art. 8 des Reglements über Gesundheitsförderung und Prävention (GPV) vom 14.06.2004 müssen Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und in den obligatorischen Schulen durchgeführt werden, eine Genehmigung erhalten. Daher muss jede Institution/Person, die in den Schulen intervenieren möchte, einen Antrag auf Genehmigung über das offizielle Formular stellen. Fachpersonen der Schule, die eine externe Institution/Person in ihre Klassen einbeziehen möchten, sind verpflichtet, sich auf die Liste der genehmigten Ressourcen zu beziehen.
Freiburger Schulnetz21
Das Freiburger Schulnetz21 unterstützt die Mitgliedsschulen dabei, Lebens- und Arbeitsräume zu werden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und der in der Schule tätigen Personen förderlich sind. In diesem Sinne begleitet das Schulnetz die Schulen bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). In Partnerschaft zwischen der Fachstelle "Gesundheit in der Schule" und dem Verein REPER bietet das Freiburger Schulnetz21 seinen Mitgliedsschulen mehrere Dienstleistungen an, wie den Erfahrungsaustausch, den Zugang zu Dokumentationen zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Gesundheit und BNE, Beratung sowie die Durchführung von Netzwerkanlässen.
Kontakte der Fachstelle «Gesundheit in der Schule»
BKAD/DOA: Denise Schneuwly, Pädagogische Mitarbeiterin, Postfach 72, Mariahilfstrasse 2, 1712 Tafers, T +41 26 305 40 80, denise.schneuwly@fr.ch
BKAD/FOA: Laurence Rossier, Pädagogische Mitarbeiterin, Rte André Piller 21, 1762 Givisiez, laurence.rossier@fr.ch
GSD/GesA: Lea Nogueira, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Chemin des Mazots 2, 1700 Fribourg, T +41 26 305 29 39, lea.nogueira@fr.ch
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Herausgegeben von Amt für Gesundheit
Letzte Änderung: 17.09.2024