(Cyber-)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen in der Schule beinhaltet alle Formen von Verhaltensweisen, Worte, Handlungen oder Gesten, seien sie absichtlich oder unabsichtlich getätigt worden, die einen sich wiederholenden Charakter aufzeigen und durch ungleiche Machtverhältnisse zwischen den betroffenen Personen gekennzeichnet sind. Die Folgen für die Betroffenen sind Gefühle der Hilflosigkeit, da diese Personen verletzt, geschädigt, unterdrückt oder ausgegrenzt werden. Es handelt sich also nicht um eine Konfliktsituation (2020, nach dem Gesetz über die öffentliche Bildung (loi sur l’instruction publique) der Provinz Québec in Kanada).
Was tun, wenn Ihr Kind betroffen ist?
Auf Schülerebene
Wenn ein Problem im Zusammenhang mit (Cyber-)Mobbing unter Gleichaltrigen auftritt, ist es wichtig, dass sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler schnell an eine Ansprechperson, der sie vertrauen, wenden können: Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulmediatorinnen und -mediatoren, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter etc. Tatsächlich wird die Lösung des Problems komplizierter, wenn sich die Dynamik bereits dauerhaft eingespielt hat.
Auf Elternebene
Wenn Eltern (oder andere Angehörige) Anzeichen bei einem Kind wahrnehmen, die darauf hindeuten, dass es von (Cyber-)Mobbing betroffen ist, ist es wichtig, sich schnell mit den Hilfsangeboten der Schule und der Klassenlehrperson in Verbindung zu setzen. Die frühzeitige Erkennung einer (Cyber-)Mobbing-Situation kann verhindern, dass diese sich über einen längeren Zeitraum hinweg verfestigt.
Unterstützungsangebote
Für Schülerinnen und Schüler, die Opfer von (Cyber-)Mobbing sind, bieten die schulinternen Angebote Hilfe und Unterstützung an (Schulleitung, Mediation und Schulsozialarbeit). Schülerinnen und Schüler, die von (Cyber-)Mobbing betroffen sind, können sich auch an die kantonale Beratungsstelle des OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) wenden. Diese Beratungsstelle kann Gewaltopfern und ihren Angehörigen zuhören, sie beraten und bei den von ihnen gewünschten Schritten begleiten.
Rechtliche Aspekte
Die Jugendbrigade des Kantons kann in Fällen von (Cyber-)Mobbing alle betroffenen Parteien beraten. (Cyber-)Mobbing in der Schule ist nicht direkt gesetzlich strafbar. Dennoch können Handlungen, die in einer solchen Situation begangen werden, strafrechtlich verfolgt werden (z. B. Tätlichkeiten, Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Körperverletzung, Missbrauch einer Telekommunikationsanlage, Drohungen, Nötigung). So kann das Opfer solcher Taten jederzeit bei einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Prävention
(Cyber-)Mobbing hat einen schädlichen Einfluss auf die Schüler und Schülerinnen im Allgemeinen und insbesondere auf die betroffenen Opfer. Es wirkt sich negativ auf das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler aus und beeinträchtigt das Schulklima. Die Schulen legen jedoch besonderen Wert auf die Qualität des Schulklimas. Daher wurden Strategien und Präventivmassnahmen zur Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing entwickelt.
Das kantonale, direktionsübergreifende Konzept «Gesundheit in der Schule» setzt im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention an den Freiburger Schulen den strategischen Rahmen. Das Konzept verstärkt die Aspekte der Gesundheitsbildung und -förderung, welche im Lehrplan 21 integriert sind. Zudem wird es von zugelassenen Massnahmen und Instrumenten begleitet, die den Lehrkräften zur Verfügung stehen. In diesem Rahmen befasst sich die zweisprachige Präventionsressource ACTE/AKTE zur Bekämpfung von Sucht und Risikoverhalten, die von der Fachstelle REPER entwickelt wurde, mit der Frage von Mobbing in der Schule. Unter anderem wird die «No Blame Approach»-Methode als ein möglicher Lösungsansatz für den Umgang mit solchen Situationen vorgestellt. Diese Methode ist ein «Ansatz ohne Schuldzuweisung» und ergänzt die bestehenden Interventionsmöglichkeiten in der Schule. Die Anwendung des «No Blame Approach» erfordert eine spezielle Ausbildung und Begleitung. Sie ist für die Orientierungsschulen vorgesehen und wird von der Fachstelle «Gesundheit in der Schule» des Kantons Freiburg unterstützt.