Obligatorischer vorschulischer Gesundheitscheck
Vor dem Schuleintritt werden die Kinder einem obligatorischen vorschulischen Gesundheitscheck bei ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt oder bei ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt unterzogen. Untersucht werden u. a. Wachstum, Entwicklung, Sprache, Grob- und Feinmotorik, Sehvermögen, Gehör. Die Untersuchung bietet die Möglichkeit, allfällige Schwierigkeiten zu erkennen und die notwendigen Massnahmen für einen guten Schulstart einzuleiten. Des Weiteren werden die Impfungen überprüft und bei Bedarf aufgefrischt.
Zweiter obligatorischer Gesundheitscheck
Diese Untersuchung findet in der Regel in der 7H oder 8H statt, in einigen Gemeinden in der 9H.
Sie umfasst einen Leitfaden zum Gespräch über die Gesundheit (in der 9H «Psychosozialer Fragebogen» genannt), gefolgt von einem Gespräch mit einer Pflegefachperson Schulgesundheit oder mit einer Schulärztin/einem Schularzt, bei dem allfällige Fragen der Schülerin bzw. des Schülers beantwortet und mögliche Probleme festgestellt werden sollen. Des Weiteren werden Gewicht, Grösse und Rücken überprüft.
Diese zweite Untersuchung kann – unabhängig davon, ob sie in der 7H oder 8H oder in der 9H durchgeführt wird – auch bei der gewohnten Ärztin bzw. beim gewohnten Arzt erfolgen.
Impfungen
In der OS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der 9H kostenlos gegen Hepatitis B und HPV impfen zu lassen und in der 10H die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten nachzuholen.