Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention
Die kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention - Perspektiven 2030 wiederspiegelt die Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Ernährung und Bewegung, Alkohol, Tabak, Psychische Gesundheit.
Diese Prioritäten werden in kantonalen thematischen Programmen angegangen:
- Kantonales Programm - Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit
- Kantonaler Alkoholaktionsplan
- Kantonales Tabakpräventionsprogramm «ohne Tabak, frei atmen»
Subventionierung
Unterstützung von Projekten
Der Staat fördert die Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Grenzen der Budgetkredite, um die Umsetzung des Plans für Gesundheitsförderung sicherzustellen. Die Projekte müssen sich in die kantonalen Prioritäten einordnen.
Ein Gesuch für Unterstützung stellen
Subventionierung von Institutionen
Die Leistungen der von der GSD beauftragten Institutionen für Suchtbekämpfung und weiteren Institutionen, die sich spezifisch mit der Gesundheitsförderung und Prävention befassen, können subventioniert werden. Leistungsaufträge (Rahmen-Leistungsauftrag und jährlicher Leistungsauftrag) legen die Aufträge dieser Institutionen fest, die Leistungen, die Ziele, ihre Finanzierungsquelle und das Evaluationsverfahren.
Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention
Die kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention des Kantons Freiburg (die Kommission) ist ein beratendes Organ des Staatsrates. Ihre Aufgaben werden durch das Reglement vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention geregelt.
Mitglieder und Gäste der Kommission und gesetzliche Grundlagen
Tätigkeiten der Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention
Die Tätigkeiten der Prävention und Gesundheitsförderung werden von der Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt koordiniert.
Die Hauptaufgaben der Beauftragten sind :
- Mitwirkung bei der Festlegung und Umsetzung der kantonalen Politik für Gesundheitsförderung und Prävention sowie an deren Weiterverfolgung
- Beurteilung der Zweckmässigkeit vorgeschlagener Projekte und Sicherstellung ihrer Koordination
- Mitarbeit bei der finanziellen Kontrolle der Subventionen
- Begleitung bei der Konzipierung von Projekten auf kantonaler und interkantonaler Ebene, Mitwirkung bei der Information der Gemeinwesen und der breiten Öffentlichkeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Gesundheitsfolgenabschätzung ‒ GFA
Freiburg war der erste Schweizer Kanton, der die GFA in das kantonale Gesundheitsgesetz integriert hat (RSF 821.0.1, Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999): Artikel 3 Abs. 3 besagt: «Auf Verlangen der für den Gesundheitsbereich zuständigen Direktion kann der Staatsrat jeden Entwurf für ein Gesetz, ein Dekret oder einen Beschluss daraufhin untersuchen, ob er sich nachteilig auf die Gesundheit auswirkt, und gegebenenfalls einen Bericht über die Massnahmen hinzufügen, mit denen die Auswirkungen abgeschwächt werden sollen».
Die Sorge um die möglichen Auswirkungen der in den Staatsdiensten getroffenen Entscheidungen kommt auch im kantonalen Plan für Gesundheitsförderung und Prävention 2007‒2011 zum Ausdruck, der für 2011‒2015 verlängert wurde. Eine gewisse Anzahl der für die Umsetzung dieses Plans notwendigen Massnahmen wurde als prioritär eingestuft, darunter die Transversalität, welche die Herausforderungen bei der Gesundheitsförderung in Projekten aus dem nicht-gesundheitlichen Bereich berücksichtigen soll.
Gesetzliche Grundlagen
Reglement vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention