Gemäss Strafgesetzbuch
- macht sich jede Person, die mit einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt (Küsse, Berührungen im Intimbereich, Geschlechtsverkehr, Zeigen von pornografischen Bildern oder Videos) oder das Kind zwingt, solche Handlungen zu tätigen, strafbar.
- Ausnahme: Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und beide damit einverstanden sind. Ein 15,5-jähriges Mädchen kann somit beispielsweise Sex mit einem 18-jährigen Jungen haben.
- das Alter der sexuellen Mündigkeit beträgt 16 Jahre. Das Gesetz verbietet jedoch sexuelle Handlungen bis 18 Jahre, wenn zwei Partner in einem Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis stehen, zum Beispiel ein Schüler-Lehrer-Verhältnis, eine Beziehung zwischen Lehrmeister und Lernenden oder Vorgesetzten und Angestellten in einer Unternehmenshierarchie.
Sexuelle Rechte
Jede und jeder kann sich frei für oder gegen einen sexuellen Kontakt entscheiden. Missbrauch und sexuelle Gewalt, Inzest (sexuelle Kontakte innerhalb der Familie) sowie die Bereitstellung von Pornografie für Kinder unter 16 Jahren sind verboten und strafbar.
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauchs von Minderjährigen ist klar definiert: Es liegt ein sexueller Missbrauch vor, wenn ein Erwachsener den Körper eines Kindes oder Jugendlichen dazu benutzt, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, unabhängig davon, ob Gewalt angewandt wird, ob es im Einverständnis geschieht und ob dabei von Seiten des Kindes oder des Jugendlichen Lust empfunden wird.
Sexueller Missbrauch wird nicht immer bemerkt; manchmal werden die Kinder oder Jugendlichen erpresst oder unter Druck gesetzt, damit sie nichts sagen.
Die Frage nach dem Einverständnis
Bei zwei Personen, deren Altersunterschied unter 3 Jahren liegt, taucht häufig die Frage nach dem Einverständnis auf:
«Ich habe nichts Falsches getan, sie / er war einverstanden!»
«Ich habe nicht deutlich NEIN gesagt, das heisst, dass ich einverstanden war!»
«Was passiert ist, ist meine Schuld ...»
Manchmal ist es schwierig zu wissen, wo die Grenze liegt: In einem Moment ist es noch klar und einen Augenblick später nicht mehr. Die Opfer glauben, dass sie für das Geschehene verantwortlich sind, weil das NEIN nicht klar genug war. Gewalttäterinnen und Gewalttäter suchen oft nach Ausreden, um ihre Handlungen zu rechtfertigen. Ganz egal aus welchen Gründen: Gewaltanwendung ist immer unentschuldbar!
Mädchen und Jungen sind gleichermassen davon betroffen. Entgegen der geläufigen Vorstellung können auch Mädchen sexuelle Gewalt ausüben und Jungen können die Opfer von sexueller Gewalt sein.
Wenn du Zweifel oder Fragen hast, ist es wichtig, dass du mit einer Vertrauensperson, einem Erwachsenen oder einer Spezialistin oder einem Spezialisten darüber sprichst. Du kannst uns gerne unter 026 305 29 55 anrufen.
Notfallnummern
Polizei: 117
Ambulanz: 144
Opferberatungsstelle (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten):
- Opferberatungsstelle für Frauen: 026 322 22 02
- Opferberatungsstelle für Männer, Kinder und Jugendliche: 026 305 15 80