Häusliche Gewalt oder Gewalt in Paarbeziehungen kann verschiedene Formen annehmen:
Physische Gewalt
umfasst Schlagen mit und ohne Werkzeuge, Stossen, Schütteln, Beissen, Würgen, Fesseln, Gegenstände nachwerfen, tätliche Angriffe bis hin zu Tötungsdelikten.
Sexuelle Gewalt
umfasst das Zwingen zu sexuellen Handlungen bis hin zu Vergewaltigungen.
Psychische Gewalt
umfasst sowohl schwere Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Auflauern nach einer Trennung (Stalking), als auch Formen, die für sich allein keine unmittelbare Bedrohung darstellen, die aber in ihrer Summe als Gewaltausübung bezeichnet werden müssen. Dazu gehören diskriminierende Gewalt wie Missachtung, Beleidigung, Demütigung, Erzeugen von Schuldgefühlen, Einschüchterung oder Beschimpfung.
Stalking (zwanghafte Verfolgung einer Person, eine Form von psychischer Gewalt)
Der Begriff des Stalking basiert auf dem englischen Verb «to stalk». Er leitet sich aus der Jägersprache ab und bedeutet pirschen, sich anschleichen oder einkreisen der Beute. Als typische Merkmale des Stalking gelten laut Bundesgericht das Ausspionieren, die fortwährende Suche physischer Nähe (Verfolgung), das Belästigen und Bedrohen eines anderen Menschen, wobei das Verhalten mindestens zweimal vorkommen und beim Opfer starke Furcht hervorrufen muss (Psychoterror).
Soziale Gewalt
umfasst Einschränkungen im sozialen Leben einer Person wie Bevormundung, Verbot oder strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten, Einsperren.
Ökonomische Gewalt
umfasst Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes, wie auch die alleinige Verfügungsmacht über die finanziellen Ressourcen durch eine Person des Paares.
Soziale und ökonomische Gewalt sind Ausformungen psychischer Gewalt und stellen Verhaltensweisen dar, die in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, das Opfer zu kontrollieren und seinen freien Willen zu unterdrücken.
Gewalt an und Misshandlung von Kindern
Bemerkung: der untenstehende Text lehnt sich an die Internetseite AGAPA (association des groupes d’accompagnement – Perte de grossesse – Abus – Maltraitance – Négligence) an, die nur auf Französisch existiert.
Misshandlung ist eine gewalttätige Handlung. Eine Person, die ein Kind misshandelt, missbraucht ihre Vormachtstellung und das Vertrauen des Kindes, um gegen dessen Interessen sowie sein psychisches und physisches Wohlbefinden zu handeln. Diese Person kann ein Elternteil, eine nahe oder entfernt verwandte oder bekannte Person der Familie, ein Vormund oder eine Vormundin, eine Lehrperson, ein älteres Kind oder eine fremde Person sein: eigentlich jede Person, die eine familiäre, erzieherische oder einfach moralische Verpflichtung gegenüber dem Kind hat.
Ein Kind zählt darauf, dass Erwachsene es beschützen, umsorgen, ihm ermöglichen zu überleben und sich physisch und psychisch zu entwickeln. Jede Misshandlung gefährdet die physische und psychische Integrität sowie das Grundvertrauen, ein Gefühl von Würde und Sicherheit eines Kindes. Wer als Kind Misshandlungen erfahren hat, läuft ein erhöhtes Risiko, später erneut Opfer von Gewalttätigkeiten zu werden oder selber Gewalt auszuüben.
Die Misshandlung von Kindern ist meist eine verborgene Art von Gewalt. Sie kommt in allen Kulturen, sozialen Klassen und religiösen Gruppen vor. Kindesmisshandlung ist inakzeptabel und strafbar, sie muss verhindert und bekämpft werden.