Gemäss Artikel 18 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) hat die Sonderkommission des Grossen Rates unter dem Präsidium von Grossrat Nicolas Bürgisser in der Sitzung vom 9. Oktober 2017 über das Gesuch der Staatsanwaltschaft vom 3. August 2017 um Aufhebung der Immunität von Staatsrätin Marie Garnier befunden.
Nachdem die Sonderkommission den Generalstaatsanwalt Fabien Gasser (25. September 2017) und Staatsrätin Marie Garnier (9. Oktober 2017) angehört hat, stimmt sie mehrheitlich dem Gesuch der Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität zu und beantragt dem Grossen Rat, der Aufhebung der Immunität zuzustimmen; dabei beurteilt die Kommission die Angelegenheit nicht materiell, denn dafür ist sie nicht zuständig.
Ein Bericht in diesem Sinn wird dem Grossen Rat zugestellt.
Kontakt
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Nicolas Bürgisser, Grossrat, Präsident der nicht ständigen Kommission, T +41 79 343 45 87