Leistungen
- Es berät und informiert Behörden und Private über alle Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann und der Familienpolitik.
- Es gibt Empfehlungen ab und erstellt oder verlangt Gutachten.
- Es prüft die Erlasse und die Massnahmen des Staates auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann.
- Es erarbeitet und koordiniert zusammen mit den interessierten Kreisen Programme und Kampagnen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie einer Politik im Interesse der Familie.
- Es erstellt eine Bibliothek und eine Dokumentation über die Gleichstellung von Frau und Mann und die Familienfragen und sorgt für ihre geeignete Verbreitung.
- Es koordiniert die Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen im Kanton Freiburg.
- Es arbeitet mit den Gleichstellungsbüros der anderen Kantone und des Bundes zusammen.
- Es arbeitet eng mit der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen zusammen und führt deren Sekretariat.
- Es erstellt jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Grossen Rates.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigste rechtliche Grundlage des GFB ist:
Weitere rechtliche Grundlagen:
- Das Gleichstellungsgesetz (GIG)
- Die Verfassung des Kantons Freiburg, Artikel 9, Abs. 2: «Frau und Mann sind gleichberechtigt. Sie haben insbesondere Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Staat und Gemeinden achten auf ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, namentlich in Familie, Ausbildung, Arbeit und soweit möglich beim Zugang zu öffentlichen Ämtern.»
- Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 8, Abs. 3: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»