Das Miterleben von Gewalt in Paarbeziehungen gilt als schwere Form der Kindesmisshandlung. Gewalt in Paarbeziehungen ist nämlich nicht einfach nur ein Problem zwischen den Eltern, das die Kinder nichts angeht, wie lange Zeit angenommen wurde. Vielmehr ist sie Teil einer Familiendynamik, in der das Kind gefangen ist, die es dauerhaft beeinflusst und die – entgegen der landläufigen Vorstellung – mit der elterlichen Trennung nur selten ein Ende nimmt. Leider wird uns dies vom aktuellen Geschehen immer wieder vor Augen geführt: Kinder werden zu direkten Opfern solcher Dramen und müssen manchmal sogar mit ihrem Leben bezahlen.
Der Thementag vom 6. Februar bietet Gelegenheit, diese Problematik bereichsübergreifend zu überdenken, u. a. in Anwesenheit von Edouard Durand, Jugendrichter am Amtsgericht Bobigny (Seine-Saint-Denis, Frankreich), und Dr. Nathalie Romain-Glassey, Leiterin der Abteilung für Gewaltmedizin am Universitätsspital Lausanne (CHUV). Bei einem Runden Tisch mit verschiedenen Freiburger Fachpersonen (Anwältin, Friedensrichter, Zivilrichter, Fachperson für Kinderschutz) soll ausserdem Bilanz zu dieser Problematik im Kanton Freiburg gezogen werden.
Aus diesem Grund muss das Elternsein vor dem Hintergrund der Gewalt in Paarbeziehungen thematisiert werden, insbesondere bei Entscheiden im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht und dessen Umsetzung in der Praxis. Diese Form der Gewalt muss hinsichtlich des Wohls des Kindes und seiner Sicherheit berücksichtigt werden.
Für das GFB, das die Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen präsidiert, knüpfen diese Überlegungen an die Sichtweise des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) an, das in der Schweiz im April 2018 in Kraft getreten ist und diesbezüglich eine klare Haltung zeigt: Artikel 31 verlangt, dass gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.