Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (nachfolgend: Kommission) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten politischen Parteien sowie von im Kanton Freiburg aktiven Vereinigungen zusammen. Sie berät das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen bei seiner Mission als Informations- und Koordinationsstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Gleichstellung und Familie sowie häuslicher Gewalt im Kanton Freiburg. Heute spricht die Kommission mit einer Stimme und äussert ihre volle Unterstützung des kantonalen Gesetzesentwurfs über Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL), über den am 22. September 2024 abgestimmt wird.
Der Gesetzesentwurf konkretisiert Artikel 60 Abs. 2 der Freiburger Verfassung, der besagt, dass der Staat Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) mit Kleinkindern ausrichtet, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern. Das neue Gesetz wurde entwickelt, um zum einen die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien zu verbessern; zum anderen soll es den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem es den Kindern annehmbare Lebensbedingungen gewährleistet. Das Gesetz schlägt als Voraussetzung für die Prüfung eines Anspruchs auf FamEL vor, dass ein Kind unter zwölf Jahren mit einem Kindschaftsverhältnis nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Rund 1500 Familien in prekären Verhältnissen könnten davon betroffen sein.
Bei der Berechnung des EL-Betrags wird ein hypothetisches Mindesteinkommen berücksichtigt; dies soll die Wiederaufnahme oder Steigerung der Erwerbstätigkeit der Familienmitglieder fördern. Ausserdem haben Simulationen bestätigt, dass sich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit allemal lohnt (Arbeitsanreiz) und finanziell insgesamt günstiger ist als die materielle Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz. Die im Rahmen der FamEL gewährten Beträge sollten es den begünstigten Familien damit grundsätzlich ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder aus der Sozialhilfe auszutreten. Schliesslich werden die durch das neue Gesetz verursachten Bruttokosten zu 100 % vom Kanton übernommen. Die Ergänzungsleistungen müssen bei der Ausgleichskasse beantragt werden. Jedoch werden auch die Gemeinden eine wichtige Rolle spielen: Das Gesetz sieht die Einführung von Familienschaltern vor, die den betroffenen Familien eine soziale Betreuung anbieten, um ihre soziale und berufliche Integration zu fördern oder zu verbessern.
Die Kommission begrüsst diesen Gesetzentwurf, der das Ergebnis eines langen Prozesses ist. Tatsächlich ist der Kern des Gesetzes seit 2004 in der Freiburger Verfassung verankert; jedoch brauchte es 20 Jahre, um diese umfassende Vorlage zu erarbeiten, die einem sehr einfachen Prinzip folgt: Ein Kind sollte niemals ein Armutsfaktor für Familien sein. Über diese Maxime hinaus trägt der Kanton Freiburg diesen Wert mit Stolz und konkretisiert ihn mit dem neuen Gesetz. Daher unterstützt die Kommission mit dieser Medienmitteilung den wegweisenden Gesetzesentwurf einstimmig und fordert die Kantonsbevölkerung dazu auf, am 22. September mit Ja zu stimmen.
Leonardo Gomez Mariaca
Präsident der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen