Das Kantonsarztamt (KAA) ist die Anlaufstelle für Fragen und Beratung im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit für die Gesundheitsfachleute, verschiedene Institutionen und die Freiburger Bevölkerung. Es ist federführend bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wirkt bei der Überwachung von Gesundheitsfachleuten und Institutionen mit und kümmert sich um die Organisation der schulärztlichen Betreuung.
Die ihm angegliederte Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) trägt aktiv zur Prävention und Förderung der sexuellen Gesundheit der Freiburger Bevölkerung bei und fördert eine positive und umfassende Sichtweise der sexuellen Gesundheit.
Wichtige Ereignisse
Übertragbare Krankheiten
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Das KAA verwaltet und überwacht die meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und beantwortet regelmässig Fragen von Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen) zu Infektionskrankheiten (Bindehautentzündung, Windpocken, Hand-Fuss-Mund-Krankheit usw.) und parasitären Krankheiten, wie beispielsweise Krätze und Läuse, aber auch Fragen der Allgemeinbevölkerung, der Medien und spezifische Fragen der Gesundheitsfachleute des Kantons.
2024 erhielt und bearbeitete das KAA 4694 Meldungen von übertragbaren Krankheiten.
Die Zahl der Legionellose-Fälle, einer durch Bakterien im Wasser übertragenen Krankheit (Legionärskrankheit), ist in der Schweiz und auch im Kanton Freiburg immer noch hoch. Im Jahr 2024 wurden im Kanton Freiburg 22 (2023: 23) Fälle gemeldet, schweizweit waren es 580 (2023: 641). Wie schon 2023 wurden die meisten Fälle in der zweiten Jahreshälfte gemeldet, mit einem starken Anstieg gegen Ende Jahr mit sieben Fällen von Oktober bis Dezember. Trotz systematischer epidemiologischer Untersuchungen und einer Zusammenarbeit mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW konnte keine Ansteckungsquelle identifiziert werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt detaillierte Statistiken zu dieser Thematik. Diese Informationen sind auf der Website des BAG aufgeschaltet: Zahlen zu Infektionskrankheiten (admin.ch)
Im Jahr 2024 ist eine Zunahme der gemeldeten Fälle und Verdachtsfälle von Keuchhusten (Pertussis) zu verzeichnen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektion mit dem Risiko schwerer Komplikationen – insbesondere für Säuglinge –, die durch eine Impfung verhindert werden kann. Während das KAA im Jahr 2023 diesbezüglich neunmal kontaktiert worden war, wurden im Jahr 2024 29 Keuchhustenfälle gemeldet. Das KAA informierte in begründeten Fällen die betroffenen Personen über die Impfung und die Möglichkeiten einer Antibiotikatherapie zur Chemoprophylaxe für Risikopersonen. Keuchhusten ist keine meldepflichtige Krankheit, Ärztinnen und Ärzte sind jedoch verpflichtet, bestätigte Einzelfälle und Keuchhustenausbrüche (zwei oder mehr Fälle) zu melden, die Säuglinge unter sechs Monaten oder Schwangere im dritten Trimester gefährden können. Zwar werden nicht alle Fälle gemeldet, die erfolgten Meldungen sind jedoch ein Indikator dafür, dass die Fallzahlen im Kanton und schweizweit wohl gestiegen sind.
Das KAA wurde in einem Dutzend Fällen von Krätze zurate gezogen. Im Jahr 2023 waren nur zwei Fälle gemeldet worden. Krätze, eine parasitäre Hautkrankheit, die durch einen Milbenbefall verursacht wird, ist nicht meldepflichtig. Nicht nur die befallenen Personen sollten sich behandeln lassen, sondern auch Personen in engem Kontakt und deren Umfeld.
Seit Anfang 2024 wird die Impfung gegen COVID-19 wie die Grippeimpfung über die herkömmlichen Kanäle angeboten.
Ende 2024 wurde im KAA eine neue Software (AID) für die kantonale Überwachung meldepflichtiger Krankheiten eingeführt. Diese Software ermöglicht die Fallverwaltung, aber auch das Kontaktmanagement im Pandemiefall.
Sexuelle Gesundheit
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Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) fördert eine positive und umfassende Sichtweise der sexuellen Gesundheit und bietet hauptsächlich folgende Leistungen an:
- Beratungsgespräche (für Einzelpersonen oder Paare) über Sexualität, Gefühls- und Beziehungsleben, Verhütung, Notfallverhütung, (un-)geplante Schwangerschaft, sexuell übertragbare Infektionen (inklusive Tests) nach Vereinbarung in Freiburg (Grand-Fontaine 50) und in Bulle (Rue de la Condémine 60);
- Frauenärztliche Untersuchungen nach Vereinbarung in Freiburg, vor allem für Jugendliche und Personen mit spezifischen Bedürfnissen, in Zusammenarbeit mit zwei Gynäkolog/innen des medizinischen Zentrums Givimed;
- Sexualkundeunterricht und Kurse zur Prävention von sexuellem Missbrauch auf Anmeldung der Schulkreise, Orientierungsschulen und Sonderschulen für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen des Kantons. Vor der Durchführung dieses Unterrichts und dieser Kurse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen.
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2024 nahm die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) 4117 Anrufe entgegen (2023: 4029) und führte 493 ärztliche Konsultationen (2023: 504) sowie 1066 Einzel- und Paargespräche (2023: 1085) durch.
Diese Gespräche drehten sich um verschiedene Themen – zuweilen auch mehrere pro Gespräch –, die sich wie folgt verteilen:
> Empfängnisverhütung: 37 %;
> Schwangerschaft: 32 %;
> Notfallverhütung: 31 %;
> Schwangerschaftsabbruch: 6 %;
> Sexuell übertragbare Infektionen (STI) inkl. HIV: 76 %;
> Sexualerziehung und sexuelle Schwierigkeiten: 11 %;
> Psychosoziale Unterstützung oder Sexualität und Behinderung: 26 %;
> Konsultationen zu Verdachtsfällen oder Bekanntwerden von sexuellem Missbrauch und/oder sexueller Gewalt: 7 %.Von den Personen, welche die Beratungsgespräche in Anspruch genommen haben, sind 32,65 % (2023: 37,1 %) unter 20 Jahre alt und von ihnen wiederum 36,8 % (2023: 32,8 %) unter 16 Jahre alt.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Herkunft der an den Beratungsgesprächen Teilnehmenden:
Einzel- und Paargespräche 1066 Schweiz 74 % Ausland 25 % unbekannt 1% Freiburg-Stadt 32 % Saane-Land 26 % Sense 4 % Greyerz 23 % See 3 % Glane 4 % Broye 2 % Vivisbach 1 % Andere Kantone und nicht angegebener Wohnort 5 % Die FFSG bietet auch Tests auf sexuell übertragbare Infektionen an: 2024 waren es insgesamt 1780 (1511 im Jahr 2023): es wurden bei 271 Männern und 153 Frauen 424 (2023: 387) anonyme HIV-Tests durchgeführt sowie 566 Tests auf Chlamydien (2023: 461), 489 auf Gonorrhö (2023: 416) und 301 auf Syphilis (Schnelltest oder Serologie; 2023: 247). Dank einer Zusammenarbeit mit dem Centre Empreinte und der allgemeinen Studierendenschaft der Universität Freiburg (AGEF) können sich betroffene Studierende zu vergünstigten Preisen testen lassen.
Zudem besuchten 27 (2023: 26) Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen (wie Migrantinnen und Migranten, Jugendliche in Einrichtungen) Präventionsworkshops oder Präsentationen der FFSG-Leistungen einer Sexualpädagogin, und sieben Gruppen von Fachleuten oder angehenden Fachleuten wurden für verschiedene Themen im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit sensibilisiert.
Die FFSG arbeitete 2024 auch bei der Beantwortung von fünf parlamentarischen Vorstössen zum Thema sexuelle Gesundheit mit.
Weiter mussten 133 (2023: 139) Fälle in Zusammenhang mit problematischem sexuellem Verhalten, Fällen von Verdacht auf oder erwiesenem sexuellen Missbrauch oder Misshandlung betreut werden und erforderten eine Einschätzung, Betreuung und bereichsübergreifende Begleitung. In einigen Fällen brauchte es eine spezifische Intervention für eine Gruppe oder ein oder mehrere Einzelgespräche.
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Die FFSG-Sexualpädagoginnen erteilten 3129 Sexualerziehungslektionen (2023: 2608) in 1036 Klassen der obligatorischen Schule. Es wurden auch 50 Informationsabende für Eltern durchgeführt (2023: 51). Die FFSG antwortete auf 13 schriftliche Anfragen von Eltern bezüglich der Inhalte des Sexualkundeunterrichts. Die Zahl der beantragten Befreiungen vom Sexualerziehungs- und Missbrauchspräventionsunterricht stieg ab dem Schuljahr 23-24 (von rund 30 auf rund 100 Gesuche) an, bleibt aber im Vergleich zur Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jedes Jahr den Unterricht besuchen (zwischen 13 000 und 14 000), gering.
Sexualerziehungslektionen
Schulstufe Französisch Deutsch Total Kindergarten und Primarschule (Prävention von sexuellem Missbrauch in der 2. HarmoS, danach Sexualinformation ab 6. und 8. HarmoS) 732 41 773 Orientierungsschulen (10. HarmoS) 143 42 185 Lehramt und Sonderschule 73 5 78 -
Mit der vom Staatsrat im Juli 2023 genehmigten kantonalen Strategie «Sexuelle Gesundheit» konnte die Suche nach Synergien (z. B. mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung) aufgenommen oder fortgesetzt werden und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern ausgebaut werden. Es wurden insbesondere die folgenden konkreten Massnahmen umgesetzt:
- die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial für die Einsätze der FFSG und die Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Eltern der Schülerinnen und Schüler;
- die Verstärkung des Sexualpädagoginnenteams (+1 VZÄ ab 2024);
- Dauerhafte Sicherung der Koordinationsstelle mit 0,5 VZÄ mit einem unbefristeten Vertrag (0,5 VZÄ).
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Auf kantonaler Ebene arbeitete die FFSG auch im Berichtsjahr mit zahlreichen Fachpersonen und Institutionen der Bereiche
Medizin, Soziales, Erziehung, Prävention und Justiz zusammen. Zu erwähnen ist auch die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stiftung PROFA für Leistungen für Freiburgerinnen und Freiburger aus der Broyeregion.
Suchterkrankungen
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Im Jahr 2024 erhielten 511 Personen (2023: 526) eine bewilligte Substitutionsbehandlung, davon 411 Männer (80,12 %) und 102 Frauen (19,88 %). Die Betroffenen sind zwischen 19 und 82 Jahre alt. 203 Personen (2023: 215) wurden mit Methadon, 65 (2023: 76) mit Buprenorphin, 181 (2023: 177) mit Sevre-Long/Morphin retard und 62 (2023 :55) mit Levomethadon behandelt.
250 Patientinnen und Patienten (2023: 248) wurden im Freiburger Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (FZA) betreut, 14 (2023: 44) im Zentrum für forensische Psychiatrie (Gefängnis) und 249 Betroffene (2023: 234) wurden von 60 Privatärztinnen und Privatärzten (2023: 55) behandelt.
95 Patientinnen und Patienten wurden in der Praxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, 22 in einer Einrichtung, 380 in der Apotheke und 14 im Gefängnis behandelt. Für zwei Personen sind keine Informationen verfügbar.
377 dieser Personen (2023: 382) sind über 40 Jahre alt, was darauf schliessen lässt, dass die Betroffenen heute viel älter werden (siehe Tabelle weiter unten: «Altersentwicklung der Personen mit einer Substitutionsbehandlung nach Altersklasse»).
Das Einkommen eines Drittels der Personen in Substitutionsbehandlung stammt übrigens aus einer Vollzeitbeschäftigung (159 Personen). 158 Personen beziehen eine IV-Rente, 117 Personen Sozialhilfe und 11 Personen sind arbeitslos. Für 68 Personen gibt es keine Daten.
Weiter wurden 81 Personen positiv und 251 negativ auf Hepatitis C getestet. Für 181 Personen gibt es keine Daten.
In Zusammenarbeit mit dem FZA und der Kantonsapothekerin organisierte das KAA die elfte jährliche Weiterbildung zu Substitutions¬behandlungen für die Ärztinnen und Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater sowie Apothekerinnen und Apotheker des Kantons.
Vergrössern Altersentwicklung der Personen mit einer Substitutionsbehandlung nach Altersklasse © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Die Bedarfsabklärungsstelle für Suchtkranke wurde im November 2014 eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht eine bessere interdisziplinäre Einschätzung von komplexen Fällen, der Platzierung – sowohl in kantonalen als auch in ausserkantonalen Einrichtungen –, der Betreuung Suchtkranker sowie der Leistungskoordination. Die bereichsübergreifende ‒ medizinische und soziale ‒ Beurteilung erfolgt über das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit und das Netzwerk der Freiburger Einrichtungen für Suchtkranke. 2024 erhielten 88 Personen eine Indikation. Darin enthalten sind auch die Erneuerungen von abgelaufenen Kostengutsprachen für ausserkantonale Aufenthalte und die Eintritte in «Equip'apparts».
Des Weiteren wurden auch die Freiburger Strafanstalt (FRSA) und das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe in dieses Abklärungsdispositiv für Erwachsene einbezogen. Um die suchtkranken Personen in Haft rasch identifizieren und die notwendigen Abklärungen vornehmen zu können, wurden im Verlaufe des Jahres 2018 die systematischen Vorabklärungen für alle Personen in Untersuchungshaft, die ein Suchtproblem haben, eingeführt. So können insbesondere die Massnahmen vor der Verurteilung fundierter festgelegt werden. 2024 wurden sechs Gerichtsfälle beim Dispositiv gemeldet, in fünf davon wurde eine Bedarfsabklärung vorgenommen.
Im April 2018 wurde eine kantonale Bedarfsabklärungsstelle für Jugendliche und Minderjährige eingerichtet. Die Situationsabklärungen werden gemeinsam vom Verein REPER und dem Jugendamt durchgeführt. Seit 2022 wird «Colibri», die neue Leistung des FNPG im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Fachkompetenzen im Suchtbereich, schrittweise in den Prozess der Beurteilung und Betreuung der Jugendlichen integriert, insbesondere derjenigen mit psychotischen Störungen. 2023 wurden die Zusammenarbeitsprozesse finalisiert und von den Partnern validiert. 2024 wurden 42 Jugendliche beim Dispositiv gemeldet, und zwar 24 Jungen, 16 Mädchen und 2 non-binäre Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (Durchschnittsalter: 15,8 Jahre).
Ein sicherer Konsumraum
Am 19. August 2024 wurde der neue sichere Konsumraum für Drogenkonsumierende der Stiftung «Le Tremplin» an der Route des Arsenaux 16d in Freiburg eröffnet. Mit einem Injektions-/Sniffraum und einem Inhalationsraum steht den Konsumierenden ein Ort mit einer gesundheitlichen Betreuung durch Fachpersonen zur Verfügung mit dem Ziel, das Infektionsrisiko und andere mit dem Konsum oder der Konsumart verbundene Probleme zu verringern. Neben der Verbesserung der Sicherheit der Drogenkonsumierenden, insbesondere durch die Verringerung des Risikos von Überdosierungen, trägt der Konsumraum auch zur Verhinderung des illegalen Drogenkonsums bei und wirkt sich somit positiv auf die öffentliche Sicherheit aus. Der Konsumraum ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Le Tremplin, der Stadt Freiburg, der Polizei und dem KAA. Seit seiner Eröffnung wurden keine grösseren Probleme festgestellt, und die heutige Situation ist besser als am alten Standort des Tremplin an der Avenue de l'Europe 6.
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Der Auftrag der Kommission folgte aus dem Bericht des Staatsrats aus dem Jahr 2012 über das «Projekt für die Koordination der Betreuung Suchtkranker (illegale Drogen und Alkohol)» und die einschlägige Verordnung vom 23. Juni 2014. Die Kommission tagte im Jahr 2024 dreimal. Sie war in folgenden Tätigkeitsfeldern aktiv:
- Weiterentwicklung der «Transdisziplinarität», des gemeinsamen Handelns, des Dialogs, der verstärkten Öffnung und Koordination im Suchtbereich in Freiburg (Gesundheit, Polizei, Justiz, Sozialwesen, Verwaltung);
- Nachverfolgung der Arbeit der beiden Arbeitsgruppen der Kommission;
- Weiterverfolgung von kantonalen Projekten und Inputs;
- Informationsaustausch zur kantonalen, interkantonalen und internationalen Praxis.
Die Arbeitsgruppe, die die Entwicklung des Crackkonsums verfolgt, tagte im Jahr 2024 dreimal. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind das KAA, das JA, das KSA, die Kantonsapothekerin (KAA), die Betäubungsmittelbrigade (Kantonspolizei), die Staatsanwaltschaft, die Behörden und lokale Polizei der Gemeinde Freiburg, Le Tremplin, REPER, La Tuile, das Freiburger Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen des FNPG und ORS.
Die Arbeitsgruppe zur Minimisation des risques en lien avec les addictions et maladies infectieuses en prison (Zusammenfassung auf Deutsch) gab einen Bericht mit Erkenntnissen zu den in der Strafanstalt Bellechasse konsumierten Substanzen sowie über die Situation in Bezug auf sexuell übertragbare Krankheiten heraus.
Schulärztliche Betreuung
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Die erste vorschulische Untersuchung gemäss Verordnung über die schulärztliche Betreuung ist im ganzen Kanton eingeführt und wird von den Kinderärztinnen und Kinderärzten oder von den Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt.
Der zweite obligatorische Gesundheitscheck in der 7H oder 8H wird bis auf Weiteres im ganzen Kanton weiter durchgeführt (ausser an den OS, um die sich die Stadt Freiburg kümmert und die diesen Gesundheitscheck in der 9H durchführen).
Im Rahmen der schulärztlichen Betreuung werden jeweils auch Kontrollen des Impfstatus durchgeführt und Nachholimpfungen organisiert. Die Schulärztinnen und Schulärzte impften 75 Schülerinnen und Schüler (2023: 86) gegen Masern, Mumps und Röteln, 0 (2023: 5) gegen Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung, 217 (2023: 678) gegen Diphterie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung, 769 (2023: 242) gegen Diphterie-Tetanus-Keuchhusten, eine Zunahme wohl aufgrund der vermehrt aufgetretenen Keuchhustenfälle, sowie 0 (2023: 0) gegen Kinderlähmung. Ausserdem wurden 2024 an den Orientierungsschulen 755 Jugendliche (2023:900) gegen Hepatitis B geimpft.
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Rund 1450 Mädchen wurden gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft, davon rund 850 im Rahmen der schulärztlichen Betreuung und 600 in privaten Arztpraxen. Weiter wurden 1150 Knaben und junge Männer geimpft, davon 770 im Rahmen der schulärztlichen Betreuung und 380 (2023: 360) in Privatpraxen. Der Kanton Freiburg ist der einzige Kanton mit einer gleich hohen Impfrate (71 %) bei Jungen und Mädchen.
Vergrössern Durchimpfungsrate 2023 von 16-jährigen Mädchen un Jungen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Tätigkeit der Kantonszahnärztin
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Die Kantonszahnärztin wird mit allen medizinischen Fragen der Mund- und Zahngesundheit betraut. Sie ist für die Aufsicht über die Behandlungsqualität und die Einhaltung der Berufspflichten durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte zuständig. In Zusammenarbeit mit den Vertrauenszahnärztinnen und Vertrauenszahnärzten der Sozialdienste und der Ausgleichskasse garantiert sie ferner eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Sozialleistungen.
2024 befasste sich die Kantonszahnärztin mit 18 Beschwerden im Zusammenhang mit der Zahnpflege sowie mit einer Inspektion. In Zusammenarbeit mit dem Schulzahnpflegedienst wurde ein Konzept für die Zahnprophylaxe in den OS entwickelt. Dieses Konzept wird derzeit evaluiert, wodurch die Bedeutung der Zahnprophylaxekurse und ihre Wirkung auf die Schülerinnen und Schüler ermittelt werden konnten. Die Schülerinnen und Schüler bewerteten den Kurs mit einer Durchschnittsnote von 7,3/10. Mehr als 90 % der Schülerinnen und Schüler geben an, dass sie mindestens ein bis zwei neue Erkenntnisse gewonnen haben und diese Kurse nützlich finden.
Hygiene, Prävention und Infektionskontrolle (IPK)
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Das KAA ist für die Weiterentwicklung des IPK-Programms und die Schulungseinheiten im Kanton verantwortlich. Prägend war im Jahr 2024 der Anstieg der Zahl von in Freiburger Pflegeheimen geschulten Link Nurses Infektionsprävention, nämlich 37 Fachpersonen.
94 IPK-Schulungseinheiten wurden von Link Nurses Infektionsprävention sowie 20 Schulungseinheiten von der Expertin für die Prävention von healthcare-assoziierten Infektionen in den Freiburger Pflegeheimen erteilt. Mit allen diesen Schulungseinheiten konnten bereichsübergreifend 1150 Angestellte in Freiburger Pflegeheimen weitergebildet werden.
Vergrössern Teilnehmer/innen der IPK-Schulungen 2024 nach Funktion © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Das kantonale IPK-Programm wurde im Februar 2024 mit der Ernennung von sechs Link Nurses Infektionsprävention, wovon vier bereits ausgebildet, auch auf die sieben Spitexnetze ausgedehnt. Die Expertin für die Prävention von healthcare-assoziierten Infektionen stand für die Anliegen der Freiburger Pflegeheime und sonstigen Spitexeinrichtungen zur Verfügung; die Anfragen per Mail, Telefon oder Einsätze vor Ort haben sich gegenüber dem Vorjahr verdreifacht.
Für die Impfkampagne gegen die saisonale Grippe, aber auch für die Überarbeitung und Übersetzung des praktischen Leitfadens zur Prävention und Behandlung von Infektionen in Pflegeeinrichtungen wurde eine Partnerschaft mit der IPK-Einheit des Kantons Waadt geschlossen.
Tätigkeit der Kantonsapothekerin
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2024 wurde entschieden, die Funktion der Kantonsapothekerin und ihr Sekretariat dem Kantonsarztamt zu unterstellen, nachdem sie mehr als 35 Jahre lang zum Amt für Gesundheit GesA gehört hatten. Dadurch wurden mehrere Aufsichtsaufgaben im gleichen Amt zusammengeführt und gleichzeitig eine enge und ständige Zusammenarbeit mit dem GesA gewährleistet, in dem der Sektor angesiedelt ist, der auf der Grundlage der durchgeführten Kontrollen Genehmigungen an Angehörige der Gesundheitsberufe und Einrichtungen erteilt. So zog das Büro im September 2024 in die Räumlichkeiten des KAA um.
Im Rahmen der Aufsicht über die Berufsausübung und die Gesundheitsstrukturen, die zu den Aufgaben der Kantonsapothekerin gehört, wurden insgesamt 36 Inspektionen durchgeführt (2023: 22).
Kontrolliert wurden dabei 18 öffentliche Apotheken, worunter drei neue Apotheken, vier Drogerien, vier Pflegeheimapotheken, drei Apotheken in Arztpraxen, drei medizinische Laboratorien und eine Zahnarztpraxis hinsichtlich Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten. Es wurden auch drei Inspektionen für Swissmedic in Zusammenhang mit der Bewilligung des Grosshandels mit Betäubungsmitteln und kontrollierten Substanzen durchgeführt.
Im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen begutachtete die Kantonsapothekerin 12 Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Bewilligung zur Berufsausübung unter Aufsicht (2023: 23) sowie 15 Dossiers für die Beantragung einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener Verantwortung (2023: 38). Jedes Verfahren war Gegenstand einer eingehenden Analyse und eines Gesprächs mit der betroffenen Person, um den rechtlichen Rahmen ihrer Berufsausübung im Kanton Freiburg zu klären, was sehr wichtig für Apothekerinnen und Apotheker mit einer Bewilligung zur Berufsausübung unter Aufsicht ist, d. h. entweder junge Absolventinnen und Absolventen oder ausländische Personen, die neu im Schweizer Gesundheitssystem arbeiten.
Die Kantonsapothekerin beteiligte sich weiter aktiv an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen und hielt Vorträge zum Thema Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetzgebung, die sich sowohl an Apothekerinnen und Apotheker als auch an Ärztinnen und Ärzte richten.
Die Kantonsapothekerin nahm auch als Vertreterin der Kantone an den sieben jährlichen Sitzungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission in Bern teil. Sie ist auch als Delegierte der Westschweizer Kantone bei Swissmedic in die Arbeiten zur Umsetzung der Vorschriften zur Marktüberwachung von Medizinprodukten eingebunden.
Gesundheitliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz
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Das kantonale Führungsorgan (KFO) koordiniert in ausserordentlichen Lagen den Einsatz aller Partnerinnen und Partner des Bevölkerungsschutzes (Kantonspolizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienste, Zivilschutz, technische Dienste). Das KFO, zu dessen Mitgliedern auch der Kantonsarzt und der stellvertretende Kantonsarzt gehören, ist ausserdem für die Organisation für den Katastrophenfall Freiburg zuständig. Die Koordination der Akteurinnen und Akteure des Gesundheitsbereichs läuft über das Sanitätsdienstliche Führungsorgan (SFO), das vom KAA gesteuert wird. Ausserdem wird über diese Organisation die Bevölkerung über potenziell gefährliche Situationen wie Hitzewellen, Trockenperioden, Hochwasser oder Waldbrände informiert.
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Aussergewöhnliche Situationen verlangen eine perfekte Koordination der Akteurinnen und Akteure des Gesundheitssystems. Um den Gesundheitsbetrieb bei einem Schadenereignis zu optimieren, haben die Ambulanzdienste der Bezirke mit verschiedenen Partnern, einschliesslich Kantonspolizei und Feuerwehr, ein Konzept erarbeitet. Das Konzept umfasst die Schaffung eines kantonalen Pools von Einsatzleiterinnen und -leitern Sanität (EL San) und die Nutzung eines mobilen sanitätsdienstlichen Kommandopostens (KP SAN). Die EL San, die rund um die Uhr Bereitschaft haben, organisieren und leiten das Gesundheitsdispositiv mit Unterstützung von leitenden Notärztinnen und Notärzten (LNA), die für die Triage der Patientinnen und Patienten zuständig sind. Der Pool von EL San/LNA wird je nach Schwere und Komplexität bei jedem Ereignis mobilisiert, sie werden jedoch bei Ereignissen mit mehr als fünf Verletzten automatisch aufgeboten. Instrumente wie eine Checkliste und ein Kommunikationssystem gehören zur Grundausstattung. Der KP San gewährleistet eine effiziente sanitätsdienstliche Führung am Ereignisort und sorgt für eine reibungslose Kommunikation und Koordination in Echtzeit mit der Polizei und der Feuerwehr.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wurden die EL San 22-mal (2023: 32-mal) alarmiert: zehnmal für einen Einsatz am Einsatzort, zweimal für ein geplantes Ereignis und siebenmal für eine Führungsunterstützung per Telefon mit der leitenden Rettungssanitäterin/dem leitenden Rettungssanitäter. Brände und/oder das Austreten von giftigen Substanzen sind der Hauptgrund für den Einsatz der EL San. Dies erklärt sich aus der Dynamik dieser Art von Ereignissen und ihrem Gefahrenpotenzial, das vor allem mit der Anzahl der Beteiligten und den möglichen Verletzten zusammenhängt
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Die Berufliche sanitäre Einsatzgruppe (GISP) besteht aus 50 Pflegefachpersonen und acht Ärztinnen und Ärzten, zu deren Aufgaben die Leitung der Sanitätshilfsstelle (San Hist) bei Grossereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten gehört. 2024 spielte die GISP eine wesentliche Rolle im Sanitätsdispositiv des 90. Murtenlaufs und stellte die medizinische Versorgung der Läuferinnen und Läufer und des Publikums sicher. Am 2. Juli kam die Sanitätshilfsstelle bei einem Brand in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in Bulle zum Einsatz. Alle Evakuierten wurden von der GISP abgeklärt, und acht Personen konnten in der San Hist behandelt werden. Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Fachkenntnisse der Einsatzgruppenmitglieder organisierte der GISP-Vorstand sieben interne Fortbildungen und nahm aktiv am interkantonalen Fortbildungstag teil, an dem die verschiedenen Sanitätshilfsstellen der Westschweiz zusammenkamen.
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Drei Organisationen (Mobiles Team für psychosoziale Notfälle, Care-Team, psychologische Betreuungsstelle der Kantonspolizei), die voneinander unabhängig sind, können unter der Federführung der GPB in ausserordentlichen Situationen mobilisiert werden. Die Gruppe Psychologische Betreuung besteht aus rund 50 Freiwilligen, deren Aufgabe es ist, Opfer, Beteiligte und Retter/innen vor Ort zu unterstützen und psychologisch zu betreuen. Im Jahr 2024 traf sich eine Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der GPB zur Erarbeitung einer Weiterbildung für alle Mitglieder der Partnerorganisationen.
Überwachung und Planung des Gesundheitssystems
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Im Rahmen der Überwachung und der Planung des Gesundheitssystems arbeitet das KAA eng mit dem GesA und dem Sozialvorsorgeamt (SVA) zusammen. Es bringt dabei seine medizinischen Kompetenzen sowie sein Fachwissen in Sachen Pflege ein, namentlich in den Bereichen der Aufsicht über die Gesundheitsfachleute und -einrichtungen, der Spitalplanung und der präklinischen Versorgung sowie der medizinischen Nachdiplomausbildung.
Art der Leistungen Anzahl Pflegeheiminspektionen im Rahmen der Erneuerung von Betriebsbewilligungen 3
Dossierprüfungen im Rahmen der Erneuerung von Betriebsbewilligungen 6
Einrichtungsinspektionen unter besonderen Umständen (gestörter Betrieb, Beschwerden, verschiedene Anträge) 4
Schriftliche Bearbeitung von Beschwerdedossiers betreffend Institutionen in besonderen Zusammenhängen 4
Mängelbehebungen, die eine Nachverfolgung benötigen, nach Kontrollbesuch oder Dossierprüfung 61
Gutachten Betriebsbewilligungen für Institutionen des Gesundheitswesens, Erneuerung 10
Verschiedene Stellungnahmen (zusätzliche Mittel für Bauarbeiten, Umzüge, neue Arten von Einrichtungen/Betten) 2
Dossierbearbeitung im Hinblick auf einen neuen Auftrag einer Institution 1
Anfechtung der Pflegestufe, administratives Vorgehen, Koordination mit dem SVA 6
Anfechtung der Pflegestufe, Sitzungen der Expertenkommission für Pflegeheime für Betagte 1
Informationstreffen mit neuen Pflegeheimverantwortlichen 6
Evaluationen der Nachdiplomausbildungen und Fragen dazu 9
Das KAA arbeitet auch mit der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex (AFISA-VFAS) zusammen, mit jährlichen Treffen und Zusammenarbeit bei verschiedenen Projekten. In diesem Rahmen wirkte das KAA 2024 insbesondere an der Erarbeitung eines Konzepts zur Anwendung freiheitsbeschränkender Massnahmen und eines Hilfsdokuments zur Erfassung des mutmasslichen Willens von Pflegeleistungsempfängerinnen und -empfängern mit.
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Medizinisch begründete Behandlungen in Spitälern oder Kliniken, die nicht auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind (Notfall oder Leistung, die in einem aufgeführten Spital oder einer aufgeführten Klinik nicht verfügbar ist), bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsarzt, damit der Kanton seinen Teil der Finanzierung zum Tarif des Zielspitals übernimmt. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 bearbeitete das KAA 10 055 Kostengutsprachegesuche – ähnlich wie in den Vorjahren (2023: 9287, 2022: 9560). In 5771 Fällen (58 %) mussten die Kostengutsprachen auf den Freiburger Referenztarif beschränkt werden, weil für den ausserkantonalen Spitalaufenthalt kein medizinischer Grund im Sinne der Bundesgesetzgebung vorlag. Diese Zahl ist seit drei Jahren stabil (2023: 47 %, 2022: 49 %, 2021: 53 %).
Information und Koordination
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Die zahlreichen Informations- und Koordinationstätigkeiten im Rahmen der in diesem Bericht aufgeführten Projekte oder in Verbindung mit den täglich beim KAA eingehenden Anfragen betreffen verschiedenste Themen und Zielgruppen.
Kommissionen und Arbeitsgruppen
Die Mitarbeitenden des KAA sind in zahlreichen Arbeitsgruppen und Kommissionen vertreten. Hier die wichtigsten:
Auf kantonaler Ebene:
> Expertenkommission für Pflegeheime für Betagte;
> Kantonale Kommission für Suchtfragen;
> Kantonale Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Überschuldung und Spielsucht;
> Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention;
> Beratende Kommission im Bereich der Prostitution;
> Kommission für die Beherbergung Asylsuchender in ausserordentlichen Situationen;
> Wissenschaftlicher Ausschuss des Krebsregisters (Präsidium);
> Direktionsübergreifender Steuerungsausschuss «Gesundheit und Erziehung»;
> CANTEAM (Child Abuse and Neglect Team).Auf interkantonaler Ebene:
> Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS);
> Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS);
> Kantonsapothekervereinigung (KAV);
> Groupement romand des services de santé publique (GRSP);
> Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS);
> Comité de l’Association suisse latine des spécialistes en santé sexuelle (ALECCS);
> Programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu de la Conférence latine des affaires sociales et sanitaires;
> Arbeitsgruppe für übertragbare Krankheiten der Westschweizer Gesundheitsdienste und -ämter.Mitwirkung bei kantonalen Projekten
Das KAA unterstützte die Entwicklung verschiedener Projekte anderer Dienststellen und Partner und beteiligte sich an deren Steuerung, darunter:
> Gesundheitsförderung und Prävention – kantonale Strategie «Perspektiven 2030»;
> Kantonaler Plan für psychische Gesundheit;
> Kantonaler Alkoholaktionsplan;
> Kantonales Tabakpräventionsprogramm;
> Kantonales Programm zur Früherkennung von Dickdarmkrebs;
> Klimaplan;
> Strategie Nachhaltige Entwicklung;
> Plattform gegen Diskriminierung und Belästigung «HATE»;
> Platform SpiGes für die Übertragung und die Plausibilisierung medizinischer Statistiken;
> Suizid Prävention Freiburg: PréSuiFRi;
> Strategie für die frühe Kindheit;
> Beratungsgruppe (Studie über die Bedürfnisse der Freiburger Familien);
> Arbeitsgruppe Intersektionalität und Mehrfachdiskriminierung.
Kennzahlen
Sexualerziehungslektionen wurden in 1036 Klassen der obligatorischen Schule erteilt.
Kostengutsprachegesuche für ausserkantonale Spitalaufenthalte wurden bearbeitet.