Informieren Sie sich, bevor Sie sich in einem Spital ausserhalb des Kantons behandeln lassen!
Ausserkantonaler Spitalaufenthalt: Möglichkeiten und Kostenübernahme
Spital für die betreffende Leistung auf Spitalliste des Kantons Freiburg:
Keine Kosten für Patient/in1. Der Kanton und die Grundversicherung übernehmen die gesamten Kosten.
Spital für die betreffende Leistung auf Spitalliste des Kantons, in dem es sich befindet:
- Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
- Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.
Spital für die betreffende Leistung nicht auf Spitalliste des Kantons, in dem es sich befindet:
- Kostengutsprache vom KAA genehmigt (nur bei Notfall ausserhalb des Kantons, der Versorgung im nächstgelegenen Spital bedarf): Keine Kosten für Patient/in1.
- Kostengutsprache vom KAA abgelehnt: Gesamtkosten zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.
Dringliches Gesundheitsproblem: erste Symptome sind am Wohnort oder im Wohnkanton der Patientin/des Patienten aufgetreten:
- Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
- Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.
Dringliches Gesundheitsproblem; die ersten Symptome sind ausserhalb des Kantons aufgetreten:
- Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
- Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.
1 Ausser Kostenbeteiligung nach KVG und Franchisen.