Die für die Schweiz neuartige Massnahme IP+ wurde geschaffen, um den Anforderungen des neuen Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) zu entsprechen. Ziel war die gleichzeitige Einwirkung auf die Probleme der beruflichen und der sozialen Eingliederung bei Langzeitarbeitslosen (mehrheitlich ausgesteuerte Sozialhilfebeziehende). Die IP+ gehören zu den Massnahmen, die von der Volkswirtschaftsdirektion (VWD) und der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) im Rahmen einer kantonalen Strategie umgesetzt wurden.
Freiburger Beispiel überzeugt SECO
Grundlage der IP+ bildet die Vereinigung der Kompetenzen eines Tandems aus einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter und einer Personalberaterin/einem Personalberater. Dies ermöglicht eine durchlässige Betreuung der Personen während höchstens neun Monaten, gepaart mit einem intensiven Coaching und der Bereitstellung von sozialen und beruflichen Eingliederungs¬massnahmen in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk aus Organisationen und Unternehmen. Derzeit gibt es im Kanton Freiburg drei Tandems, die in Freiburg, Bulle und Murten tätig sind (Regionen Zentrum, Nord und Süd).
Um die IP+ nach fünfjähriger Laufzeit einer Beurteilung unterziehen zu können, erhielt der Kanton Freiburg finanzielle Unterstützung vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO); Letzteres war nämlich der Meinung, dass die IP+ eine potentielle Inspirationsquelle für andere Kantone sind. Mit der Beurteilung soll herausgefunden werden, ob das Auswahlverfahren und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Begünstigten angemessen sind. Ausserdem sollen die Leistungsqualität verbessert und die Massnahmenkosten ermittelt werden.
Die Ergebnisse der Beurteilung sind insgesamt positiv und zeigen, wie wichtig die IP+ neben den anderen Instrumenten zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sind. Wenig Überraschend: Die grosse Stärke der IP+ liegt in der Kompetenzzusammenlegung der Tandems. Die Wirksamkeit der IP+ zeichnet sich durch einen positiven Investitionsertrag aus. Ausserdem finden hier 40 % mehr Betroffene eine Stelle als im herkömmlichen Umfeld. Im Hinblick auf eine Verbesserung wären indes eine frühzeitige Erkennung und ein gezielteres Profiling der Begünstigten wünschenswert, ebenso ein stärkerer Austausch mit den Unternehmen.
Weitere Massnahmen geplant
Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit gibt Anlass zur Besorgnis: 2016 wurden im Kanton Freiburg 1387 Personen ausgesteuert, was einem Anstieg von knapp 25 % in fünf Jahren entspricht. Die Lage ist problematisch, denn eine Vielzahl dieser Personen (rund 300 pro Jahr) landen bei der Sozialhilfe. Die Hälfte bezieht mehr als zwei Jahre lang Sozialhilfe, 20 % mehr als fünf Jahre.
Die IP+ sind da, um ein Abrutschen in die Sozialhilfe zu verhindern. Seit 2013 konnten 1085 Personen von IP+ betreut werden, bis zum heutigen Tage haben 1080 Personen das Dispositiv verlassen, davon 518 mit einer Lösung (z. B. Stelle oder Ausbildung).
Im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit werden seit 2013 weitere Massnahmen umgesetzt, darunter namentlich die Stärkung der Koordination zwischen den im Arbeitslosenbereich tätigen Diensten, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe oder noch die Leistung "MedVal" zur Beurteilung von Stellensuchenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und entsprechenden Lösungsfindung. Zwei weitere Projekte werden derzeit ausgearbeitet: Das Pilotprojekt für Beschäftigungsanreize kombiniert mit einer personalisierten Beratung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und die Einführung von "Reissverschluss-Stellen" mit einem Konzept für besonders benachteiligte Stellensuchende.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Integrationspool+: gemeinsam stark!
Die bei ihrer Lancierung in der Schweiz noch einzigartige Massnahme Integrationspool+ (IP+) wurde nach fünf Jahren Laufzeit einer Beurteilung unterzogen. Die erfreuliche Bilanz beweist, dass die Massnahme die Erwartungen erfüllt: Für über 45 % der betreuten Personen konnte eine Eingliederungslösung gefunden werden. Die grosse Stärke von IP+ liegt in der intensiven Betreuung der Arbeitslosen durch Tandems aus Fachpersonen für die berufliche und die soziale Eingliederung.
Veröffentlicht am 22. Januar 2018 - 09h45
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 22.01.2018 - 09h45