Die Schweiz und der Kanton Freiburg sind mit einer nie dagewesenen Welle von COVID-19-Fällen konfrontiert; diese ist auf die Delta- und die Omikron-Variante zurückzuführen, wobei Letztere in kurzer Zeit zur dominanten Variante geworden ist.
Das Personal in den Institutionen des Gesundheitswesens wird durch diesen massiven Anstieg der Fälle auf eine harte Probe gestellt – die Abwesenheitsquote ist hoch, das System anfällig und überlastet. Umsetzung und Organisation der repetitiven Tests sind zeit- und personalintensiv. Ausserdem treffen die Testergebnisse aufgrund der Überlastung der Labore zu spät ein.
Angesichts des Personalmangels können die Institutionen des Gesundheitswesens für symptomfreies Personal Ausnahmen von Quarantäne und Isolation bewilligen, dies gemäss den Empfehlungen des Nationalen Zentrums für Infektionsprävention Swissnoso und des Kantonsarztes.
Das repetitive Testen erlaubt es also nicht mehr, erkrankte oder infektionsgefährdete Personen aus dem System herauszunehmen, da diese aufgrund der aktuellen Mangelsituation von der Quarantäne- bzw. Isolationspflicht befreit sind.
Zielgruppe der repetitiven Tests sind Personen, die kein COVID-Zertifikat haben. Um konsequent zu sein, sollte das gesamte Personal einbezogen werden, mit Ausnahme der Personen, die den Booster erhalten haben oder seit weniger als vier Monaten genesen sind. Dies hätte zur Folge, dass die Anzahl zu testender Personen massiv ansteigen würde.
Aus all diesen Gründen sind die repetitiven Tests zurzeit nicht mehr zweckmässig, da sie den Fallanstieg nicht eindämmen können und die Institutionen überlasten.
Zur Erinnerung: Betroffen sind Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Ambulanzdienste, Einrichtungen und Tagesstrukturen für ältere Menschen sowie sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Menschen mit Behinderungen und Suchtkranke.
Institutionen, die dies wünschen, können jedoch die repetitiven Tests weiterhin durchführen, da der Bund die Kosten noch bis zum 24. Januar übernimmt.
Angesichts der aktuellen Lage hat der Staatsrat die Gesundheits-Taskforce zudem ermächtigt, in Krisenzeiten zusätzliche Dotationen zu gewähren, um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Des Weiteren kann eine Pauschale von 95 Franken pro leeres Bett finanziert werden, wenn das Pflegeheim unter Quarantäne gestellt wurde.