Um die Ziele der Politik für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, hat der Staatsrat eine Finanzhilfe von CHF 50'000 pro Jahr vorgesehen, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten zu unterstützen.
Diese finanzielle Hilfe können Gemeinden, Sportvereine, PfadfinderInnen, Quartiervereine, Chöre, Theatergruppen und im Kanton ansässige Personengruppen in Anspruch nehmen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, welche es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Im Rahmen der Projekte ist es auch möglich, angepasste Informations- und Kommunikationsmittel zu finanzieren.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) startet nun eine neue Projektausschreibung. Bewerbungen können bis am 31. Mai 2024 beim Sozialvorsorgeamt (SVA), Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, sps@fr.ch, eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal des Staates Freiburg.
9 Projekte, die durch den Aufruf im Jahr 2023 unterstützt wurden
Im Jahr 2023 ermöglichte diese Maßnahme die finanzielle Unterstützung von 9 Projekten aus den unterschiedlichsten Bereichen (Sport, Kunst, Theater, Musik, Freizeit, Politik usw.), die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern. Seit 2021 wurden 23 Projekte unterstützt.
Am 7. Dezember 2023 besuchte ein Team der Neuen Oper Freiburg (NOF) den Bewohnerchor des Wohnheims St-Camille. Ziel dieser Aktivität war es, an der Seite von Opernprofis zu singen und so eine reale Einführung und Erfahrung in die Opernwelt zu ermöglichen.
Anlässlich des 30. SenseBike Alterswil, das am 13. August 2023 stattfand, wurde eine neue Kategorie von Handbikes für Menschen mit und ohne Behinderung angeboten.
Kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen
Unterschiede sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Der Kanton Freiburg will Menschen mit Behinderungen helfen, einen Platz innerhalb der Gesellschaft zu finden, unter Achtung ihrer Autonomie und ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen verfolgt drei Ziele:
- Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Fähigkeiten geschätzt.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
- Menschen mit Behinderungen sind in der Gesellschaft integriert.
Die Interventionsbereiche zur Umsetzung dieser Ziele sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Gemeinschafts- und Vereinsleben sowie Kommunikation und Information.