Um die Ziele der Politik für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, unterstützt der Staatsrat die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit jährlich 50 000 Franken.
Die Unterstützung richtet sich an Gemeinden, Sportvereine, Pfadfinderbewegungen, Nachbarschaftsvereine, Chöre, Theatergruppen oder andere im Kanton ansässige Personengruppen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, um Menschen mit Behinderungen zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, andere Menschen zu treffen, Interessen und Leidenschaften zu teilen und Ansichten und Erfahrungen auszutauschen. Weiter kann die Finanzhilfe des Staates beantragt werden, um im Rahmen der eingereichten Projekte bedarfsgerechte Kommunikations- und Informationsmittel zu finanzieren.
Die Projektdossiers müssen bis zum 28. Februar 2025 beim Sozialvorsorgeamt (SVA), Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, sps@fr.ch, eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staates Freiburg.
Projektaufruf im 2024: 20 unterstützte Projekte
Im Jahr 2024 wurden 20 Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen (Sport, Kunst, Theater, Musik, Freizeit, Politik usw.) unterstützt, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern. Seit der Lancierung der Massnahme im Jahr 2021 wurden 43 Projekte unterstützt.
Am 14. und 15. Juni 2024 organisierte die Stiftung FOOTBALL IS MORE (FIM) einen J+S‑Kurs zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Fussball und im Sport allgemein, an dem rund 30 Personen teilnahmen. In Zusammenarbeit mit den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen des Kantons wurden praktische Übungen durchgeführt.
Am 16. Juli 2024 organisierte das Festival «Les Georges» ein in Gebärdensprache übersetztes Konzert der Sängerin Pomme. Das Konzert bot Gelegenheit, das Festival Hörgeschädigten zugänglich zu machen; dank der Verdolmetschung des Kollektivs 10 Doigts En Cavale konnte das Publikum einen gemeinsamen Moment voller Emotionen und Poesie erleben.
Kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen
Unterschiede sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Der Kanton Freiburg will Menschen mit Behinderungen helfen, einen Platz innerhalb der Gesellschaft zu finden, unter Achtung ihrer Autonomie und ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen verfolgt drei Ziele:
- Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Fähigkeiten geschätzt.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
- Menschen mit Behinderungen sind in der Gesellschaft integriert.
Die Interventionsbereiche zur Umsetzung dieser Ziele sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben sowie Kommunikation und Information.