Der Bericht ist Teil eines umfassenden Vorhabens zur kontinuierlichen Verbesserung verschiedener Themen in Pflegeheimen und soll den Nutzen des Projekts der gezielten Besuche zur Integration der Angehörigen evaluieren. Zu diesem Zweck hat das KAA seit 2016 mit 48 Pflegeheimen des Kantons Freiburg zusammengearbeitet. In zwei Zyklen von je zwei Jahren führte ein Team des Sektors Pflege des KAA gezielte Besuche durch. Es stützte sich dabei auf Beurteilungsdokumente, die sowohl den Willen der Angehörigen als auch den Willen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen und respektieren.
Die Angehörigen werden als Personen ausserhalb der Einrichtung verstanden, die sich für die Bewohnerin oder den Bewohner engagieren.
Im Bericht werden die Ergebnisse des ersten Zyklus mit den Ergebnissen des zweiten Zyklus verglichen. Darüber hinaus werden die positiven und negativen Punkte sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hervorgehoben. Die Pandemie verzögerte das Projekt vorübergehend, hatte jedoch keinen Einfluss auf die Zielerreichung. Die Beziehungen zu den Angehörigen, die in dieser Zeit beeinträchtigt waren, konnten dank der Arbeit der Einrichtungen wieder aufgebaut werden. So wurden innovative Kommunikationskanäle wie Videoanrufe eingeführt.
Die Familie selbst, aber auch mit ihr begleiten
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat das Projekt im Zusammenhang mit der «Integration von Angehörigen» die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in den Pflegeheimen des Kantons Freiburg deutlich verbessert, Probleme bei der Umsetzung aufgedeckt und die Gute Praxis aufgewertet.
Die 48 sehr engagierten Freiburger Pflegeheime erfüllten im Durchschnitt 91 % der acht gesetzlichen Anforderungen, welche die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner und die Legitimation der Angehörigen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen, die gesetzliche Vertretung, Zwangsmassnahmen und Massnahmen zur Freiheitsbeschränkung, Einwilligung in die Pflege und diagnostische Massnahmen betreffen.
Die Gute Praxis umfasst sechs obligatorische Punkte – so z. B. das Empfangsgespräch oder die jährliche Bilanz. Zudem müssen 10 von 21 Punkten der Guten Praxis nach Wahl erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, die Einrichtung vor Eintritt zu besichtigen, eine administrative Beratung durch die Einrichtung, die Möglichkeit für Angehörige, sich an der Pflege zu beteiligen, an Arztbesuchen teilzunehmen und gemeinsam mit der Bewohnerin oder dem Bewohner zu essen. Das Projekt ermöglichte es den Pflegeheimen, die Gute Praxis auszubauen und ihrerseits ebenfalls Vorschläge zur Einbindung der Angehörigen anzubringen. Genannt wurden unter anderem die Einladung zu einem Geburtstagsessen für zwei Gäste und ein Gedenkgottesdienst oder ein Abschiedsessen nach dem Tod der Bewohnerin oder des Bewohners.
Das Projekt der gezielten Besuche zur Integration von Angehörigen stellt somit einen echten Mehrwert für die Entwicklung und Integration des Konzepts in den verschiedenen Freiburger Pflegeheimen dar. Es trägt dazu bei, eine echte Partnerschaft mit den Angehörigen aufzubauen, um «die Familie selbst, aber auch mit ihr zu begleiten».