2020 werden die Erwachsenen- und die Kinderprämien im Kanton Freiburg weniger stark ansteigen als im Kanton Neuenburg, im Tessin und im Wallis.
Die durchschnittlichen Prämien für Erwachsene und junge Erwachsene sind die tiefsten der lateinischen Kantone (357 Franken und 256 Franken) und liegen unter dem schweizerischen Durchschnitt (374 Franken und 265 Franken). Bei den Kindern hat einzig der Kanton Wallis eine tiefere Prämie (Fr. 92 vs. Fr. 93).
Beispiel : Bei den Erwachsenen beträgt die höchste Prämie im Kanton Freiburg 805 Franken (Region I*, Franchise 300 Franken+Unfalldeckung), die tiefste Fr. 462.40. Bei den Kindern beträgt die höchste Prämie Fr. 194.10 und die tiefste Fr. 47.20.
Freiburg wird sich auch in Zukunft für eine Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten einsetzen, insbesondere über die Spitalplanung und über die Politik der Gesundheitsförderung und Prävention. Bedauerlich ist, dass verschiedene Bemühungen, die Gesundheitskosten zu senken, aufgrund des Widerstands der Versicherer nicht fortgesetzt werden können.
So führte das Ende der Freiburger Praxis der pharmazeutischen Betreuung ‒ diese zeichnete sich durch ihre Effizienz, ihre Zweckdienlichkeit und ihre Wirtschaftlichkeit aus ‒ sehr wohl zu einer Verschwendung der Versichertengelder. Die Folge: steigende Gesundheitskosten. Mit diesem Wegfall werden die Bemühungen, die in Bezug auf die Kosteneindämmung seit mehreren Jahren an den Tag gelegt wurden, zunichte gemacht.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass über ein Viertel der Freiburger Bevölkerung von einer Prämienverbilligung profitiert. Im Voranschlag 2020 sind für diesen Zweck 176 366 000 Franken vorgesehen.
Was können die Versicherten tun?
Angesichts der erheblichen Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern, empfiehlt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) allen Versicherten, die Prämien der verschiedenen Krankenversicherer miteinander zu vergleichen und die eigene Situation genau zu analysieren.
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Wo kann man sich informieren?
Die Prämien können sich je nach Alter oder Wohnregion stark unterscheiden. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, bis zum 30. November 2019 einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen. Wer einen solchen ins Auge fasst und dabei einen wohlüberlegten Entscheid treffen will, kann sich auf verschiedenen Wegen informieren:
1. Schriftliche Informationen können beim Amt für Gesundheit (GesA) unter 026 305 29 38 bestellt werden (Postversand).
2. Nützliche Informationen gibt es auch auf der Website der GSD (www.fr.ch/gsd) und des GesA (www.fr.ch/gesa).
3. Ergänzende Informationen gibt es beim Eidgenössischen Departement des Innern, unter 058 464 88 02 oder auf www.priminfo.ch; hier ist auch der BAG-Prämienrechner zu finden.
4. Detaillierte Informationen bzgl. Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel für Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung gibt es auf der Website der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse https://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/ oder zu Bürozeiten unter: 026 305 45 01 (Deutsch) bzw. 026 305 45 00 (Französisch).
5. Die GSD und der Westschweizer Konsumentenverband organisieren Info-Veranstaltungen:
- 13. November Westschweizer Konsumentenverband 14 bis 16 Uhr
- 6. November Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) 9 bis 13 Uhr
- 9. November Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) 9 bis 13 Uhr
Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, Freiburg (www.freiburgfueralle.ch).
Westschweizer Konsumentenverband Freiburg, Rue Saint-Pierre 2, 2. Stock, Eingang FIDAF Sàrl, www.frc.ch/agenda-frc/.
6. Alles über Prämien auf der Website des Bundesamts für Gesundheit: www.bag.admin.ch.