Der Kanton Freiburg war ein Vorreiter bei der Gewährung einer Entschädigung für betreuende Angehörige. Mit dieser Erhöhung bekräftigt der Staatsrat seine Unterstützung für betreuende Angehörige, die eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft einnehmen. Sie leisten eine unverzichtbare und unschätzbare Hilfe für zahlreiche Personen, die in ihrer Gesundheit und/oder Autonomie eingeschränkt sind. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und steigender Gesundheitskosten gewinnt ihr Beitrag zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit der betreuenden Angehörigen hat einen direkten Einfluss auf die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben, was ein wichtiges Ziel der öffentlichen Gesundheit darstellt, insbesondere für den Kanton Freiburg.
Mit der Erhöhung der Pauschalentschädigung wird der zweite Teil der Motion 2021-GC-126 «Aufwertung der Einkünfte von betreuenden Angehörigen – Änderung der Steuerbefreiung der Einkünfte von betreuenden Angehörigen» erfüllt. Die Frist lief im September 2023 ab und konnte nicht verlängert werden.
Für die Gemeinden bedeutet die Erhöhung der Pauschalentschädigung eine jährliche Mehrbelastung von rund 5,7 Millionen Franken (Schätzung auf der Grundlage der im Jahr 2022 ausgerichteten Pauschalentschädigungen).
Eine weitere Motion zur Pauschalentschädigung wird zurzeit im Staatsrat behandelt. Die Motion verlangt, dass die Kumulierung der Pauschalentschädigung mit einer Entschädigung für die beruflich erbrachte Grundpflege ermöglicht wird.
Alles für betreuende Angehörige