Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 sogenannt gefährdeten Personen, d. h. Personen ab 65 Jahren sowie Personen ab 16 Jahren, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Trisomie 21 ein hohes Risiko zur Entwicklung eines schweren Krankheitsverlaufs haben (abschliessende Liste der Kategorien besonders gefährdeter Personen).
Für diese Personen wird die Impfung derzeit vom Bund übernommen, unabhängig davon, ob sie in einer Arztpraxis, einem Spital, einem Impfzentrum oder einer Apotheke durchgeführt wird. Wie zu Beginn der kalten Jahreszeit erwartet, steigt die Zahl der Infektionen wieder an; daher wird dringend empfohlen, dass sich alle gefährdeten Personen bis zum Jahresende impfen lassen. Bei Erkältungssymptomen sollten Sie weiterhin die Schutzmassnahmen anwenden, insbesondere sollten Sie den Kontakt mit besonders gefährdeten Personen vermeiden. Ist dies nicht möglich, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand.
Schliessung der kantonalen Impfstellen
Die beiden kantonalen Impfstellen, die im vergangenen Oktober in Freiburg und Bulle eingerichtet wurden, ergänzten das ambulante Angebot im Kanton und unterstützten so die Herbst-Impfkampagne gegen COVID-19.
In den zwei kantonalen Impfstellen wurden im Herbst über 400 Impfdosen verabreicht. Die Nachfrage ist nun rückläufig und die Kampagne endet Ende Dezember; der weitere Betrieb der Impfstellen ist somit nicht mehr gerechtfertigt. Daher werden die Impfstellen am 22. Dezember 2023 geschlossen und die Impfung wird damit endgültig den regulären ambulanten Strukturen (Ärztinnen, Ärzte und Apotheken) übergeben.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 sogenannt gefährdeten Personen, d. h. Personen ab 65 Jahren sowie Personen ab 16 Jahren, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Trisomie 21 ein hohes Risiko zur Entwicklung eines schweren Krankheitsverlaufs haben (abschliessende Liste der Kategorien besonders gefährdeter Personen).
Für diese Personen wird die Impfung derzeit vom Bund übernommen, unabhängig davon, ob sie in einer Arztpraxis, einem Spital, einem Impfzentrum oder einer Apotheke durchgeführt wird. Wie zu Beginn der kalten Jahreszeit erwartet, steigt die Zahl der Infektionen wieder an; daher wird dringend empfohlen, dass sich alle gefährdeten Personen bis zum Jahresende impfen lassen. Bei Erkältungssymptomen sollten Sie weiterhin die Schutzmassnahmen anwenden, insbesondere sollten Sie den Kontakt mit besonders gefährdeten Personen vermeiden. Ist dies nicht möglich, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand.
Schliessung der kantonalen Impfstellen
Die beiden kantonalen Impfstellen, die im vergangenen Oktober in Freiburg und Bulle eingerichtet wurden, ergänzten das ambulante Angebot im Kanton und unterstützten so die Herbst-Impfkampagne gegen COVID-19.
In den zwei kantonalen Impfstellen wurden im Herbst über 400 Impfdosen verabreicht. Die Nachfrage ist nun rückläufig und die Kampagne endet Ende Dezember; der weitere Betrieb der Impfstellen ist somit nicht mehr gerechtfertigt. Daher werden die Impfstellen am 22. Dezember 2023 geschlossen und die Impfung wird damit endgültig den regulären ambulanten Strukturen (Ärztinnen, Ärzte und Apotheken) übergeben.
Beendigung der Kostenübernahme für Impfungen in Apotheken ab dem 1. Januar 2024
Auf Entscheid des Bundesrates werden in Apotheken durchgeführte COVID-19-Impfungen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr vergütet. Die Patientinnen und Patienten – auch gefährdete Personen – müssen die Impfung in Apotheken selbst bezahlen, ähnlich wie bei der Grippeimpfung.
Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt der Bund somit nur noch COVID-19-Impfungen von gefährdeten Personen, die in Arztpraxen und Spitälern durchgeführt werden, und dies mindestens bis Juni 2024.
Alle anderen Personen können sich weiterhin in den Arztpraxen und Apotheken, die diese Dienstleistung anbieten, für 60 Franken impfen lassen.
Detaillierte Informationen und Anmeldungen unter: impfung-covid.