eHealth kann als der integrierte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Organisation, die Unterstützung und die Vernetzung aller Prozesse und Akteurinnen bzw. Akteure im Gesundheitswesen definiert werden. Das elektronische Patientendossier (EPD) und die Telemedizin sind zwei Anwendungsbeispiele dafür. Dank des EPD können durch die Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen Informationen ausgetauscht werden. Ausserdem sorgt es für bessere Koordination, mehr Sicherheit und höhere Qualität bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit und die Vertraulichkeit der persönlichen Daten.
Ein EPD ab April 2020
Jede Person, die ein EPD eröffnen und nutzen möchte, muss hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen. Zwar kommen in den Freiburger Spitalnetzen, in den Apotheken und in einem Teil der Pflegeheime bereits Informationssysteme zum Einsatz, dies trifft jedoch nicht auf alle anderen Leistungserbringenden wie z. B. die Spitex, die Ärztinnen und Ärzte oder Auch die Privatkliniken zu. Konkret haben die Spitäler und Kliniken bis zum 15. April 2020 Zeit, sich einer Gemeinschaft im Sinne des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) anzuschliessen. Die Frist für die Pflegeheime und Geburtshäuser läuft bis zum 15. April 2022. Die Gesundheitsfachpersonen des ambulanten Bereichs wie z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, die Spitex oder Ärztinnen und Ärzte können frei wählen, ob sie sich einer Gemeinschaft anschliessen möchten, im Interesse der Patientinnen und Patienten wäre dies jedoch wünschenswert.
Von 2018 bis 2022 werden die Kosten der technischen und organisatorischen Infrastruktur des EPD (5,1 Millionen Franken, wobei eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundes in Höhe von 740 000 Franken erwartet wird) vom Staat Freiburg übernommen, wohingegen die Kosten in Verbindung mit den erforderlichen Anpassungen der Informatiksysteme der verschiedenen Leistungserbringenden von Letzteren getragen werden. Ab 2023 ist ein neues Finanzierungsmodell zu bestimmen.
Eine partizipative Strategie
Die kantonale eHealth-Strategie wurde für den Zeitraum von 2018 bis 2030 erstellt. Mit dieser Geltungsdauer, die über die für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vorgesehene Frist hinausreicht, können sowohl die Einführungsphase für das EPD als auch die ersten Jahre seines Betriebs abgedeckt werden. Bei der Ausarbeitung der Strategie, die nun in die Vernehmlassung geschickt wurde, sind sowohl die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesundheitsfachpersonen als auch die der Patientinnen und Patienten berücksichtigt worden. In diesem Sinne wurden eine Umfrage bei den Ärztinnen und Ärzten mit Privatpraxis durchgeführt und Workshops für Patientinnen und Patienten sowie für Pflegeleistungserbringerinnen und Pflegeleistungserbringer angeboten
Unterlagen
- Kantonale Strategie eHealth 2018–2030
- Gesundheitsgesetz - Aenderung ehealth April 2019
- Erläuternder Bericht zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (eHealth)
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (eHealth): Vernehmlassung
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (eHealth) Kantonale Strategie eHealth: Liste der Vernehmlassungsadressaten