Die Ausrichtung der Gesetzesrevision auf die Schwerpunkte wurde in der Vernehmlassung allgemein begrüsst. So sind die klare Definition der Leistungen, der Ausbau der Prävention, die Klärung der Rollen und Verfahren sowie die Stärkung der Gliederung und der Koordination des Dispositivs notwendige und ausgewiesene Verbesserungen, um die Entwicklung der sozialen Risiken vorwegzunehmen.
Die Sozialhilfeleistungen sind der wichtigste Hebel für die Bekämpfung der Armut. Zu den Leistungen gehören die persönliche Hilfe, die materielle Grundsicherung, welche die Hilfe in Notlagen einschliesst, sozialberufliche Eingliederungsmassnahmen sowie die Unterstützung bei der Ausbildung. Das Gesetz klärt dabei den Inhalt all dieser Leistungen und liefert Erklärungen zu ihrer Umsetzung. Es regelt namentlich die Bemessungsmodalitäten der materiellen Grundsicherung, die Voraussetzungen für die Gewährung, die Zusammensetzung der Unterstützungseinheit, die Pflichten der Begünstigten, den Umfang der Leistungen, den Verzicht und die Rückerstattung. Darüber hinaus berücksichtigt das Gesetz die Entwicklung der Mobilität, indem es die Situation der Liegenschaften im Ausland und die Verantwortung Dritter klärt, die den Aufenthalt von ausländischen Personen gewährleisten.
Änderungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf
Der Entwurf des Sozialhilfegesetzes, der 2021 in die Vernehmlassung ging, wurde insbesondere in Bezug auf die neue Gebietsorganisation, die Verbesserung des Zugangs zu Leistungen und die Frage der Rückerstattung der Sozialhilfe und der Hilfe in Notlagen überarbeitet. Insgesamt gab es jedoch keine grundlegenden Änderungen im Vergleich zur Version, die in die Vernehmlassung gegeben wurde.
Die neue Gebietsorganisation sieht einen regionalen Sozialdienst pro Bezirk bzw. für mehr als 25 000 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Zudem können Gemeinden nach eigenem Ermessen Zweigstellen vorsehen, um die Bürgernähe nicht zu verlieren. Dieser Wunsch wurde in der Vernehmlassung geäussert. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen und jene der Leiterinnen und Leiter der RSD sorgen für eine bessere Koordination und Harmonisierung der Praxis.
Die Sozialhilfe ist sowohl eine allgemeine und vorbeugende als auch eine spezifische Massnahme für Problematiken, deren Lösung Fachkompetenzen, geeignete Mittel und eine Organisation erfordert, welche die wirksame Betreuung gewährleistet. Darunter fallen beispielsweise verarmte Personen, die ohne Unterkunft, drogenabhängig oder verschuldet sind, eine Behinderung aufweisen, bald das Pensionsalter erreichen oder alleinstehende Frauen mit Kindern. Diese Personen finden die nötige Unterstützung bei spezialisierten Sozialdiensten – den sozialen Organisationen des neuen Gesetzes –, die für die Erfüllung dieses Auftrags subventioniert werden und deren Intervention jene der RSD ergänzt (z. B. Le Tremplin, Banc Public, Caritas, La Tuile usw.). Diese spezialisierte Hilfe wurde im Vernehmlassungsentwurf als unzureichend erachtet und folglich überarbeitet. So wurden Bestimmungen für einen verbesserten Zugang zu den Leistungen hinzugefügt, die allen Vollzugsorganen die Aufgabe übertragen, Personen in Schwierigkeiten zu informieren und zu beraten sowie im Rahmen der Prävention, persönliche Hilfe zu leisten.
Die Rückerstattungspflicht führte zu heftigen Reaktionen zugunsten der Abkehr von diesem Grundsatz, dessen Wirkung kontraproduktiv ist. Der Gesetzesvorentwurf schränkte die Rückerstattungspflicht bereits ein. Dieser Grundsatz wurde weiter verstärkt und sieht nun vor, dass die Rückerstattung unter bestimmten Vorbehalten entfällt, wenn wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Befürwortung der Präventionspolitik
Die Prävention auf individueller Ebene besteht aus der Stärkung der Kompetenzen der Personen, insbesondere über sozialberufliche Eingliederungs- und Bildungsmassnahmen. Auf kollektiver Ebene beinhaltet die Prävention die Entwicklung einer bereichsübergreifenden Politik, die vor der Sozialhilfe ansetzt. Der Gesetzesentwurf schlägt vor, in die Bildung zu investieren, um die Möglichkeiten der sozialberuflichen Eingliederung zu verbessern. Dies umfasst beispielsweise die Sicherstellung der Grundausbildung durch die Sozialhilfe für minder- oder volljährige Personen ohne oder mit geringer Ausbildung. Für qualifizierte Personen kann hingegen eine Weiterbildung, eine Umschulung oder sogar eine zweite Ausbildung die Chancen auf eine Anstellung deutlich erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Entwurf, der dem Grossen Rat übermittelt wurde, hält an der gegenwärtigen Lastenaufteilung der Sozialhilfe fest, ebenso an der Aufteilung der Betriebskosten für die RSD.
Die Änderungen auf finanzieller Ebene konzentrieren sich auf vier Verbesserungen: Die Kosten zugunsten von Flüchtlingen, die vom Bund nicht mehr rückerstattet werden, die Kosten für Personen, die sich im Kanton aufhalten, das gemeinsame elektronische Informationssystem und die Koordination des Sozialhilfedispositivs.