2015 hat sich das HFR im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens für die Spitalliste des Kantons Freiburg neben anderen Leistungen auch für Leistungen in der Kardiologie und in der Herzchirurgie beworben. Dabei ging es nicht darum, am HFR ein Zentrum für Herzchirurgie aufzubauen, das Patientinnen und Patienten rund um die Uhr betreut, sondern um die Durchführung geplanter herzchirurgischer Routineeingriffe im Rahmen einer Anfrage um Zusammenarbeit seitens des Universitätsspitals Lausanne (CHUV).
Der Staatsrat hatte dem HFR den Leistungsauftrag erteilt und dabei insbesondere für die Herzchirurgie zusätzliche, spezifische Auflagen formuliert, in erster Linie, was die Anstellung eines Spezialisten für Herz- und Gefässchirurgie und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Jahre 2015 bis 2017 anbelangt.
Innerhalb der von der GSD gewährten Fristenverlängerung hat das HFR Ende Februar 2016 entschieden, auf das Mandat im Bereich der Herzchirurgie zu verzichten, und verlangte, dass es die ihm zugesprochenen Leistungen der Kardiologie behalten kann.
Das Amt für Gesundheit analysiert dieses Gesuch momentan. Das HFR muss ihm demnächst ein Konzept zur Erbringung der Kardiologie-Leistungen (Arten von Patienten, Verfahren, …) übermitteln.
Die geänderte Spitalliste des Kantons Freiburg wird diesen Herbst Gegenstand eines formellen Entscheids des Staatsrats auf Stellungnahme der Kommission für Gesundheitsplanung sein. Es sei darauf hingewiesen, dass der Verzicht des HFR auf den Aufbau einer Herzchirurgie keinen Einfluss auf die Betreuung der Freiburger Patientinnen und Patienten haben wird, die sich weiterhin in den Universitätsspitälern der Kantone Waadt, Bern und Genf behandeln lassen können.
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