Seit Mitte April 2018 können sich alle Fachpersonen und Angehörigen, die mit Jugendlichen zwischen 11 und 18 Jahren zu tun haben, über die Telefonnummer 026 305 74 73 an Fachpersonen wenden, wenn sie beobachten, dass eine jugendliche Person vom Konsum psychoaktiver Substanz/en oder exzessivem Spiel-, Internet- oder Kaufverhalten «bedroht» ist. Infolge dieses Kontakts kann die jugendliche Person mittels eines Ad-hoc-Formulars gemeldet werden. Die Indikationsstelle «Sucht» für Minderjährige wurde seit 2017 erfolgreich bei rund 30 Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren getestet.
Die Betreuung erfolgt zweisprachig und deckt alle Substanzen sowie alle potenziell süchtig machenden Aktivitäten und die damit verbundenen Problematiken ab.
Braucht es fachliche Unterstützung von aussen?
Auch wenn viele Jugendliche ihren Eltern oder ihrem Umfeld Anlass zur Sorge geben, geht es der grossen Mehrheit von ihnen gut. Allerdings hat rund eine von zehn jugendlichen Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Lebens das eine oder andere Problem, für dessen Lösung spezialisierte Hilfe von aussen nötig ist. Weil ein Zusammenhang zwischen einem frühen Konsum und einem späteren problematischen Konsum besteht, ist es notwendig, ein besonderes Augenmerk auf die Situation bestimmter Jugendlicher zu legen, um zu verhindern, dass sich diese verschlechtert.
Eine erwachsene Person, die sich Sorgen um eine/n Jugendliche/n macht, kann auf der Website www.reper-fr.ch/de die Erläuterungen zu den Alarmzeichen einsehen. In der Folge hat sie die Möglichkeit, sich bei einem Telefongespräch beraten zu lassen und dann, wenn nötig, ein Meldeformular auszufüllen, das ebenfalls auf dieser Website zu finden ist. Die Meldung ist nicht obligatorisch, eine Entbindung vom Amtsgeheimnis ist nicht erforderlich.
Das bietet die Indikationsstelle «Sucht» für Minderjährige:
> eine umfassende Beurteilung der Situation der jugendlichen Person in ihrer Anwesenheit;
> einen individuell zugeschnittenen Betreuungsvorschlag;
> eine koordinierte Betreuung durch verschiedene Fachpersonen.
Die Indikationsstelle konkretisiert die Bestimmung von Artikel 3c des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und ergänzt das System, das seit 2014 für Erwachsene existiert. Sie kann 100 Jugendliche pro Jahr betreuen, was gemäss Erfahrungen mit dem Pilotprojekt im 2017 ausreichen sollte, um die Mehrheit der Bedürfnisse abzudecken.
Ich mache mir Sorgen um eine/n Jugendliche/n, was ist genau zu tun?
Eine Fachperson kontaktieren, um darüber zu reden
026 305 74 73
Informationsbroschüre auf der Website durchlesen
www.reper-fr.ch/de