Das Gesetz vom 9. Dezember 2010 über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (GZG, SGF 141.1.1) wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 angenommen. Das GZG ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und wurde seither teilrevidiert. Die letzte Teilrevision ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Gesetzliche Grundlagen der Förderung der Gemeindezusammenschlüsse
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Umsetzungsverfahren des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (GZG)
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 15.11.2023