Auf Antrag der Gemeinden hat der Staatsrat das Ausführungsreglement zum Gemeindegesetz in dem Sinn geändert, dass den Gemeinden, die dies wünschen, inskünftig gestattet ist, auf die Papierform bei den Buchungsbelegen und deren Visas zu verzichten. Diese Option bedingt jedoch, dass vorgängig ein System der Dokumentenverwaltung und elektronischen Archivierung gemäss den gesetzlichen Erfordernissen eingeführt ist.
Damit diejenigen Gemeinden, die es wünschen, inskünftig gültig auf die Papierform der Buchungsbelege verzichten können, musste das Ausführungsreglement zum Gemeindegesetz (ARGG, SGF 140.11) geändert werden, was mit Verordnung des Staatsrates vom 9. Mai 2016 zur Änderung des ARGG erfolgt ist (ASF 2016_068). Im Vernehmlassungsverfahren waren die Vorschläge gut aufgenommen worden. Das revidierte ARGG tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Ein Info’GemA wurde bereitgestellt, um die Gemeinden über diese Neuerung zu informieren.
Info’GemA 13 / 2016
ASF 2016_068
infoGemA 13 / 2016: Elektronische Buchungsbelege
Die papierlosen Buchungsbelege: die Gemeinden können sich ab 2017 unter gewissen Bedingungen für diese Lösung entscheiden
Veröffentlicht am 29. August 2016 - 15h45
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 29.08.2016 - 15h45