Leistungen
Die Hauptleistungen des Amtes umfassen:
- die Kontrolle der Einhaltung des eidgenössischen Lebensmittelrechts (Primärprodukte, Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Trinkwasser);
- die Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen;
- den Schutz des Wohlbefindens der Tiere;
- die Kontrolle der Hundepopulation;
- die Kontrolle des Wassers von Strand- und Schwimmbädern und von chemischen Produkten;
- die Kontrolle des Handels mit gefährlichen Substanzen.
Das LSVW stützt sich bei der Realisierung dieser Aufgaben hauptsächlich auf:
- eine Organisation, die interdisziplinäre Arbeit erlaubt;
- eine leistungsstarke Laborstruktur.
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeiten des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden insbesondere durch folgende Rechtsgrundlagen geregelt:
- Gesetzgebung über Primärproduktion, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände;
- Gesetzgebung über Hygiene in Schwimmbädern und öffentlichen Badestränden;
- Gesetzgebung über chemische Produkte;
- Gesetzgebung über Tierschutz;
- Gesetzgebung über Tierseuchen;
- Gesetzgebung über Hundehaltung;
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte;
- Gesundheitsgesetz.
Gebühren und Auslagen
Die Tätigkeit des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) basiert auf zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, in denen die Erhebung der Kosten zulasten der betroffenen Personen, Gemeinden oder Unternehmen vorgeschrieben wird. In bestimmten Fällen werden die Tarife im Bundesrecht festgelegt.
Die Verordnung über den Tarif der Kosten des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen KLSVWV legt die Gebühren und Auslagen für Entscheide sowie Leistungen fest.