Übersicht zu den wichtigsten Änderungen für Tierhalterinnen und Tierhalter.
- Neue Hundehalterinnen und Hundehalter
Ab dem 01.01.2024 müssen neue Hundehalterinnen und Hundehalter (Personen, die noch nie einen Hund hatten oder die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten) bevor sie den Hund halten, einen 5-stündigen Theoriekurs absolvieren (neuer Art. 28a HHG). Der Kurs kann bei vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) zugelassenen Hundeausbildnerinnen oder -ausbildnern besucht werden. - Einen neuen Hund erwerben
Jede Person, die sich ab dem 01.01.2024 einen neuen Hund anschafft (neue, aber auchbestehende Hundehalterinnen und Hundehalter), muss mit dem Hund innerhalb von18 Monaten nach der Anschaffung des Hundes einen praktischen Test zur Beurteilung der Führbarkeit bei einer zugelassenen Hundeausbildnerin / einem zugelassenen Hundeausbildner absolvieren. Dieser Test kann max. zwei Mal wiederholt werden. Nach dem 3. Misserfolg ist die/der Hundeausbildner/in verpflichtet, das Duo Hund-Hundehalter/in dem LSVW zumelden. - Zugelassene/r Hundeausbildner/in werden
Damit die Theoriekurse und die Beurteilungen der Führbarkeit von den Hundeausbildnerinnen und -ausbildnern korrekt durchgeführt werden können, werden im Herbst 2023 Informationsveranstaltungen für Hundeausbildnerinnen und - ausbildner stattfinden. Anschliessend wird das LSVW die Hundeausbildnerinnen und -ausbildner, welche die Theoriekurse und / oder die Beurteilungen der Führbarkeit anbieten möchten, zulassen. Auch Hundeausbildnerinnen und -ausbildner, die vor 2017 (vor der Streichung des Art. 68 aus der eidgenössischen Tierschutzverordnung – TSchV, SR 455.1) bereits zugelassen waren, müssen erneut zugelassen werden. Ein entsprechendes Antragsformular für eine Zulassung der Hundeausbildner/in wird auf dem Internet des LSVW aufgeschaltet.
Informationskampagnen über die sozialen Netzwerke werden ebenfalls stattfinden. Zudem werden detaillierte Information über das Internet des LSVW aufgeschaltet werden, ab dem 06.09.2023.