Seit dem 1. Mai 2019 gilt Ketamin in der Schweiz als Betäubungsmittel. Ketamin wird jedoch zusammen mit Xylazin (Narkosemittel für Tiere) zur Herstellung der Hellabrunner-Mischung verwendet. Diese Mischung ist ein Narkosemittel, das gewissen freilebenden Wildtieren (Steinbock, Gämse, Hirsch) und Gehegewild (Damwild oder Hirsch) per Druckluftgewehr verabreicht wird. Es kann zu Studienzwecken an Wildtieren verwendet und im Notfall auch für Nutztiere eingesetzt werden. Ketamin darf nur verantwortungsbewussten und fachkundigen Personen abgegeben werden, die über eine entsprechende Bescheinigung verfügen. Im Kanton Freiburg wird diese Substanz durch das LSVW, die befugten Tierärztinnen und -ärzte und das Amt für Wald und Natur (WNA) gesichert aufbewahrt.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist verantwortlich für den Ketaminvorrat und wurde im vergangenen Jahr vom BLV als Kompetenzzentrum anerkannt. Als solches ist es berechtigt, eine behördlich anerkannte Weiterbildung anzubieten. Auf Anfrage mehrerer Westschweizer Kantone hat das LSVW in Zusammenarbeit mit dem WNA einen Ausbildungstag organisiert. Dieser umfasst einen theoretischen Teil über den fachgerechten Umgang mit Substanzen zur Distanzimmobilisation – darunter Ketamin – und dem Narkosegewehr sowie einen praktischen Teil mit folgenden Schwerpunkten: Umgang mit dem Gewehr, die Herstellung der Mischung oder die Überwachung der Narkose, um zu verhindern, dass der Schuss für das Tier tödlich ist. Im Anschluss an die Ausbildung findet ein schriftlicher Test statt, der bei Bestehen zum Erwerb der Bestätigung führt. Bei Nichtbestehen ist kein Nachholen möglich.
Im Rahmen dieses ersten interkantonalen Ausbildungstags besuchen die Mitarbeitenden des LSVW, des WNA und über 30 professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter sowie drei private Tierhalterinnen und -halter aus den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Genf und Jura den Fachkurs, der am Dienstag im Galmwald stattfindet.