Bei der Desinfektion von Wasser in Schwimmbädern können bestimmte chemische Nebenprodukte (Chlorat, Bromat oder Perchlorat) entstehen. Die Verordnung über Trinkwasser und öffentliche Badeanlagen (TBDV) legt Höchstgrenzen für Chlorat und Bromat fest, um die Badenden vor Gesundheitsrisiken zu schützen, die durch die versehentliche Einnahme dieser Stoffe entstehen können. Zwischen Mai und November 2023 überprüften die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden, im Rahmen einer Kampagne zu Desinfektionsnebenprodukten, die Schwimmbäder.
Resultate
In 47 % der beurteilten Betriebe lag die Chlorat-Konzentration in mindestens einer der erhobenen Badewasserproben über dem Höchstwert. Diese Zahlen sind für die Schweiz nicht repräsentativ, da vorwiegend Betriebe beprobt wurden, die in der Vergangenheit bereits einmal mit einer Chlorat-Höchstwertüberschreitung konfrontiert waren.
Im Kanton Freiburg wurden im Rahmen dieser Kampagne 12 Proben vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) entnommen. Davon wiesen vier Proben (25%) Nichtkonformitäten auf, wobei die Chloratwerte die zulässigen Höchstwerte überschritten. Diese Proben stammten aus Hallenbädern (Bildungseinrichtungen) und Freibädern (öffentliche Bäder).
Massnahmen
Aufgrund der zahlreichen Eintrags- und Entstehungswege von Chlorat in Badewasser ist es aufwändig, dauerhaft wirksame Massnahmen gegen Chlorat-Höchstwertüberschreitungen zu etablieren. Für einen optimalen Gesundheitsschutz der Badegäste ist es aber wichtig, dass die Badeanstalten eine möglichst tiefe Chlorat-Konzentration anstreben. Der Kanton Freiburg wird die regelmässigen Probenahmen in den Badeanstalten fortsetzen. Bei wiederholten Verstössen können strengere Massnahmen eingeführt werden, wie zum Beispiel die Einführung alternativer Desinfektionssysteme, die die Menge an Chloraten reduzieren. Da die Verwendung von Javelwasser (Natriumhypochlorit) in der Regel mit der Bildung von Abbau-Nebenprodukten wie Chlorat und Bromat sowie mit anderen Wasserqualitätsproblemen (insbesondere bei unzureichender Frischwasserzufuhr) verbunden ist, empfiehlt das LSVW, alternative Desinfektionssysteme wie Elektrolyseure oder Geräte, die Kalciumhypochlorit verwenden, zu bevorzugen.