Die ASP ist eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Eine Schutzimpfung gibt es derzeit nicht. Tritt die Krankheit auf, müssen drastische Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und die gesamten Bestände ausgemerzt werden. Besonders schwierig wird die Bekämpfung, wenn die Wildschweinpopulation betroffen ist. Das Virus ist äusserst widerstandsfähig. In Tierkadavern kann es mehrere Monate überleben. In gefrorenen, getrockneten oder gesalzenen Schweine- und Wildschweinefleischprodukten (wie Rohschinken oder Würste) kann es über sechs Monate ansteckend bleiben. Menschen können diese Lebensmittel jedoch gefahrlos verzehren.
Nachdem die Afrikanische Schweinepest 2007 in Georgien und 2014 in den baltischen Staaten auftrat, hat sie sich inzwischen nach Westen bis nach Deutschland ausgebreitet. Lokale Ausbrüche gab es auch im südlichen Piemont (Italien). Diese dehnen sich seit Januar 2022 weiter aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Südtessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar. Das BLV und die Kantonstierärztinnen und Kantontierärzte bereiten sich entsprechend vor.
Verantwortungsvolle Abfallwirtschaft
Nebst betroffenen Wildschweinen, welche die Schweizer Grenze überqueren können, besteht das derzeit grösste Risiko für eine Einschleppung der Krankheit durch unsachgemässe Entsorgung von kontaminierten Schweine- und Wildschweinfleischprodukten. So kann das Virus etwa in Reiseproviant in kurzer Zeit über grosse Distanzen hinweg transportiert werden. Reste von Sandwiches aus von ASP-betroffenen Gebieten, die auf Rastplätzen auf den Boden oder in offene Abfalltonnen geworfen werden, sind eine leicht zugängliche und bei Wildschweinen sehr beliebte Nahrungsquelle. Darum sind Lebensmittelabfälle zwingend in geschlossenen Abfallbehältern zu entsorgen. Am häufigsten wird die Krankheit über in der Natur entsorgte Essensreste mit verseuchtem Fleisch übertragen. Fressen Wild- oder Hausschweine solche Abfälle, kann ein neuer Infektionsherd entstehen.
Die Schweiz handelt proaktiv
Auch wenn die Schweiz noch ASP-frei ist, muss sie aufgrund der dynamischen Situation in den Nachbarländern handlungsbereit sein. So umfasst die Bekämpfungsstrategie im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Wesentlichen drei Massnahmen: Einrichtung eines Rückzugsraums für Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weiterverbreiten, Auffinden und Beseitigen der Wildschweinkadaver, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt, und, falls erforderlich, eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation. Darüber hinaus können die Kantone den Zugang zu Waldstücken in gefährdeten Gebieten einschränken und folgende Massnahmen ergreifen:
• Verbot, Essensreste in die Natur zu werfen
• Verbot, Waldwegen zu verlassen, und Leinenpflicht für Hunde
• Allgemeines Jagdverbot
Diese Massnahmen berücksichtigen auch die Erfahrungen betroffener EU-Staaten. Das BLV und die Veterinärdienste der EU-Länder arbeiten hier eng zusammen. In der Schweiz ist das Institut für Immunologie und Virologie (IVI) das nationale Referenzlabor für die Afrikanische Schweinepest. Es stellt die Diagnostik des Virus sicher und ist an mehreren internationalen Forschungsprojekten zur Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs beteiligt.
Entwicklung genau beobachten
Das BLV verfolgt die internationale Seuchenlage aufmerksam und informiert regelmässig via «Radar Bulletin». Darin publiziert es Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren für die Schweiz.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
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