Charta der guten Praktiken
24. Mai 2018 - 08H15
Der Verein Freiburger Tierärzte (gegründet 1852) und das LSVW Freiburg haben am
17. Mai 2018 in Greyerz, im Rahmen des StAR-Programms zum sachgemässen Antibiotikaeinsatz, die Charte der guten Praktiken verabschiedet.
Im Kanton Freiburg gilt diese Charta als Richtlinie für die Veterinärbranche im Bereich der Heilungsmethoden für Nutztiere und der Bestandesmedizin. Für alle im Kanton praktizierenden Tierärztinnen/-ärzte identisch, werden diese guten Praktiken dadurch respektiert und implementiert.
Diesbezüglich wird am 28. Mai 2018 ein Pressebriefing stattfinden.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 24.05.2018 - 08h15