Das Safranbrot Cuchaule neu unter Schutz
07. Mai 2018 - 07H30
Das Safranbrot Cuchaule neu unter Schutz Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Safranbrot Cuchaule als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen. Gegen das Gesuch um Eintragung dieser Freiburger Spezialität im GUB-Register ging eine Einsprache ein, die vom BLW abgelehnt wurde. Es wurde jedoch keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Somit ist die Cuchaule nun geschützt in der Schweiz.
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Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 07.05.2018 - 07h30