Der positiv getestete Schwan wurde auf deutschem Boden nahe der Schweizer Grenze tot aufgefunden. Bei ihm wurde der hochpathogene Virus-Subtyp H5 nachgewiesen. Nach aktuellem Wissensstand ist die jetzt zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden
Zum Schutz des Hausgeflügels müssen vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden. Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss verhindert werden. Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, Folgendes zu beachten:
- Füttern und Tränken nur in für Wildvögel nicht zugänglichen Stallungen.
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen: Vor dem Betreten der Stallungen Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion.
- Freilandhaltung und Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind zu treffen, um die Tiere gegebenenfalls in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Bestehende Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
- Insbesondere Hobbyhalter werden darauf hingewiesen, dass die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch ist.
Die Überwachung von Wildvögeln ist wichtig, um mögliche Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen. Personen, die auf tote oder kranke Wildvögel stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren. Solche Tiere sind der zuständigen Wildhut bzw. dem zuständigen Veterinärdienst zur Bergung und Untersuchung zu melden.
Verbreitung der Vogelgrippe
Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Nordeuropa stark zugenommen. Anfang November sind auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Mit dem Vogelzug hat sich das Virus nach Westen und Süden ausgebreitet. Die Wildwasservögel, die in der Schweiz überwintern, sind bereits angekommen und bleiben gegenwärtig stationär. Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen beobachtet die Situation aufmerksam.
Weitere Informationen : Webseite BLV und Staat Freiburg