Das Vereinigte Königreich ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Ab diesem Datum gelten die dem Königreich angeschlossenen Landesteile England, Schottland und Wales veterinär- und lebensmittelrechtlich als Drittstaaten.
Das hat Konsequenzen für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz einreisen oder nach einer Reise ins Königreich wieder in die Schweiz zurückkehren. Für sie alle gelten ab Januar neue Regelungen, die Importe von Tieren und Waren nur zu festgelegten Bedingungen erlauben.
Hunden nur noch über Flughäfen
Die Einreise und die Wiedereinreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist neu nur noch über die Flughäfen Genf, Zürich und Basel möglich. Vögel dürfen nur noch über die Flughäfen Genf und Zürich eingeführt werden.
Dabei gibt es ebenfalls neue Regelungen in Bezug auf die Tollwut: gemäss aktuellem Kenntnisstand wird das Vereinigte Königreich als risikoarmes Land eingestuft. Ab dem 1. Januar 2021 gelten diesbezüglich für Tiere die gleichen Einreisebestimmungen wie zum Beispiel für die USA.
Für mehr Informationen (BLV-Internetseite):
Einreise mit Tieren
Einfuhr von Fleisch verboten
Eine wichtige Änderung gibt es für Reisende mit Lebensmitteln im Gepäck: Die Einfuhr von Fleisch oder von Produkten mit Fleischanteil sowie Lebensmitteln mit Milchanteil (Käse etc.) ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Einfuhr von maximal 20 kg Fisch, 2 kg Honig und 125 g Kaviar pro Person ist weiterhin möglich. Welche Lebensmittel in welchen Mengen erlaubt und welche Abgaben bei der Einfuhr anfallen, erfahren Reisende auf den Webseiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Dank der App «QuickZoll» der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) können Reisende bereits im Vorfeld prüfen, welche Einfuhrbedingen für die Einreise in die Schweiz gelten.
Für mehr Informationen (BLV-Internetseiten):
Einreise mit Lebensmitteln
Einfuhrbestimmungen Einreise Schweiz
Exporte in das Vereinigte Königreich
Für Exporte nach dem Vereinigten Königreich können Fragen von Unternehmen aus den Bereichen Milch und Fleisch direkt an die Plattform für Agrarexporte (PEA) gerichtet werden. Dabei handelt es sich um eine neu geschaffene, von der Privatwirtschaft geführte Plattform, die diese Unternehmen im Rahmen der Öffnung und Pflege von Märkten in Drittländern unterstützen soll. Die Kontaktadresse lautet wie folgt:
Plattform Agrarexport
bei Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Schwarzenburgstrasse 155
3097 Liebefeld
info@pae-pea.ch