Das Risiko, dass das Vogelgrippevirus H5N8 in der Schweiz auftritt, nimmt während der Zeit des saisonalen Vogelzugs stark zu. Auch wenn zurzeit kein Fall im Land zu verzeichnen ist, wird das Risiko des Einschleppens der Krankheit vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aktuell als «hoch» eingeschätzt. Das BLV erinnert daran, dass vor Kurzem in Schweden, Dänemark, Grossbritannien, Holland, Deutschland und Frankreich H5N8 Seuchenherde bei Wildvögeln und in Geflügelbetrieben verzeichnet wurden.
Für die Bevölkerung ist somit Wachsamkeit geboten. Jedes Auffinden von drei oder mehr toten Wildvögeln an einem Ort innerhalb von 24 Stunden muss umgehend dem Wildhüter oder dem LSVW gemeldet werden, das die nötigen Untersuchungen anordnet. Die Kadaver sollen nicht angefasst werden, können aber zum Beispiel mit einer kleinen Fahne oder Signalbändern markiert werden. Die Kontaktangaben der Wildhüter des Kantons Freiburg sind online abrufbar auf der Webseite des Staats Freiburg.
Auch Hausgeflügelhaltern wird empfohlen, vorsorgliche Biosicherheitsmassnahmen zu ergreifen, das heisst strenge Hygienevorschriften einzuhalten und Stiefel, Kleidung und Händen zu desinfizieren. Diese Vorgaben gelten auch für externe Besucher.
Im Hinblick auf die derzeitige Ankunft von wilden Schwimmvögeln wird den Geflügelzüchtern zudem dringend empfohlen, in einem Gürtel von 5 km um die Ufer der natürlichen Seen – Neuenburger- und Murtensee – ihr Geflügel bis zum Ende des Winters in Wintergärten zu halten, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Diese Empfehlung wurde zusammen mit der Geflügelbranche erarbeitet und erlaubt eine Abweichung von den RAUS-Anforderungen für diesen Zeitraum.
Die Geflügelzüchter werden gebeten, den Gesundheitszustand ihres Geflügels aktiv zu überwachen und alle Tiere mit verdächtigen Symptomen dem Kantontierarzt zu melden
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Professionelle oder Hobby-Geflügelhalter müssen ihren Bestand beim Amt für Landwirtschaft (LwA) anmelden. Sollten Sie Ihren Geflügelbestand noch nicht angemeldet haben, so bitten wir Sie, sich so bald als möglich mit dem LwA in Verbindung zu setzen (E-Mail: sagri@fr.ch / T: 026.305.23.00).
Dokumente
Pressemitteilung des BLV