Fischimport: Künftig nur noch legaler Fang auf dem Teller
In Zukunft dürfen nur noch Meeresfischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden, deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist. Am 1. März 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die zu einer nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände beitragen soll. Für weiterführende Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Veröffentlicht am 27. Februar 2017 - 16h45
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 27.02.2017 - 16h45