Vogelgrippe: Wachsamkeit weiterhin geboten
Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen den nun von Süden nach Norden zurückkehrenden Wildvögeln, gelten die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe weiterhin. Sie sind bis am 31. März 2017 gültig. Für weiterführende Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Veröffentlicht am 01. März 2017 - 15h00
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 01.03.2017 - 15h00