Auswahl der Produkte/Einkauf
Beim Einkauf von Händedesinfektionsmitteln sind folgende Punkte zu beachten:
• Das Mittel ist gemäss Angaben der Lieferantin für Händedesinfektion vorgesehen:
• Es erfüllt die entsprechenden Anforderungen der Allgemeinverfügung (Ausnahmebewilligung) oder ist zur Händedesinfektion zugelassen (Produktart 1)
• Ab dem 01.03.2021 benötigen alle Produkte im Handel eine reguläre Zulassung für Biozidprodukte; die zugehörige Zulassungsnummer kann der Etikette oder dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden
• Das Produkt ist wirksam gegen behüllte Viren
• Zum Produkt gibt es eine Gebrauchsanweisung; die minimale Einwirkzeit ist bekannt
• Bei Spendersystemen ist sicherzustellen, dass die minimale Dosierung der Desinfektionsmittel eingehalten wird; typischerweise sind dies 3 – 4 mL
Nicht erlaubt bzw. nicht geeignet sind:
• Handreiniger, Handreinigungs- oder Hygiene-Gels und andere kosmetische Mittel
• Flächendesinfektionsmittel (Produktarten 2 oder 4)
• Produkte ohne klare Angaben zur Wirkung oder zur Anwendung
Umfüllung in Kleingebinde
Desinfektionsmittel sollten grundsätzlich im Originalgebinde aufbewahrt werden. Falls in kleinere Packungen umgefüllt werden muss, bieten die Lieferanten oft solche an (mit entsprechender Kennzeichnung). Keinesfalls zulässig ist das Umfüllen in Lebensmittelverpackungen (z. B. Getränkeflaschen).
Kennzeichnung
Gebinde, die zur Verwendung bereitgestellt werden, sind grundsätzlich nicht von den Kennzeichnungsvorschriften für Biozidprodukte ausgenommen. Auf Gebinden für die Verwendung durch Kundinnen und Kunden werden mindestens folgende Angaben erwartet:
• Bezeichnung des Produktes (Handelsname, falls vorhanden)
• Verwendungszweck („Händedesinfektionsmittel“)
• Angaben zum Wirkstoff (Ethanol, Propanol etc., Prozentgehalt)
• Gegebenenfalls Informationen zur sensibilisierenden (allergene) Inhaltsstoffen (z. B. Duftstoffen)
• Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (falls zutreffend) und Signalwort „Gefahr“
• Gebrauchsanweisung beispielsweise: „Einwirkzeit gegen Coronavirus xx sec.“ oder „Eine genügende Menge verwenden, damit die Hände während der ganzen Einwirkdauer feucht bleiben (xx Sekunden)“
Hinweis: „xx sec“ ist typischerweise 30 Sekunden gegen Corona-Viren
Die Angaben sind mindestens in einer Amtssprache des Standortes anzubringen. Falls ein Produktwechsel stattfindet sind die Angaben gegebenenfalls anzupassen. Diese Anforderungen gelten auch auf der Oberfläche von Spendern oder Dosierstationen, falls die Kennzeichnung des eingesetzten Desinfektionsmittels nicht sichtbar ist.
Falls die Gebrauchsanweisung auf einem Produkt oder Gerät nicht angebracht werden kann oder für Kundinnen und Kunden nicht gut erkannt werden kann, ist diese zusätzlich in anderer Form zu kommunizieren (Plakat, Informations-Steller etc. in unmittelbarer Nähe).
Schliesslich finden Sie nebenstehend ein Beispiel für Musteretiketten mit den minimalen Prüfpunkten bei Kontrollen.