Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Sie sind nun auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Für die «Zuger Kirschtorte» gilt eine Übergangsregelung: die Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden.
Seit dem 1. Dezember 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens gegenseitig. Mit dem vorliegenden Beschluss haben die Schweiz und die EU den entsprechenden Anhang 12 des Abkommens aktualisiert. Bereits bisher schützt das Abkommen bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».
Anfang des nächsten Jahres soll ein Beschluss folgen, der weitere Schweizer Bezeichnungen in der EU schützt.