BLV hat bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen die Bezeichnungen aufgrund falscher oder fehlender Informationen beanstandet. In der kommenden Wintersaison verschärft das BLV den Vollzug, hat das BLV am 13.10.2022 eine Medienmitteilung veröffentlicht.
Die Pelzdeklarationsverordnung schreibt vor, dass sämtliche Pelze und Pelzprodukte mit Angaben zur Tierart, Herkunft und Produktionsmethode zu bezeichnen sind. Dies soll es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, einen informierten Kaufentscheid zu fällen. In der Wintersaison 2021/2022 führte das BLV in kleinen Unternehmen, bei Internetanbietern und bei grossen Geschäftsketten insgesamt 131 Kontrollen zur Deklaration von Pelzprodukten durch. 87 Kontrollen (66 %) führten zu Beanstandungen. Die betroffenen Unternehmen haben diese Beanstandungen in 88 % aller Fälle fristgerecht behoben. In zehn Fällen hat das BLV eine Verfügung erlassen und in einem Fall ein Strafverfahren eingeleitet.
Pelzkrägen bleiben problematisch
Anlässlich der Kontrollen hat das BLV insgesamt 6632 Pelzprodukte kontrolliert. 73 % davon waren korrekt deklariert. Die restlichen Pelzprodukte wurden beanstandet, weil Herkunft und Gewinnung entweder fehlerhaft (16 %) oder gar nicht deklariert (11 %) waren. Bei 48 % der beanstandeten Produkte handelte es sich um Pelzkrägen von Jacken. Die Mehrzahl der beanstandeten Pelzprodukte stammten vom Marderhund, gefolgt von Produkten aus Pelzen von Polarfuchs und Kojote. Die revidierte Pelzdeklarationsverordnung trat am 1. April 2020 in Kraft. Neu eingeführt wurde damit die Verpflichtung, Produkte eindeutig als «Echtpelz» zu kennzeichnen und die Gewinnungsart (das heisst die Methode der Aufzucht oder des Fangens des Pelztieres) klarer zu beschreiben.
Ab der Wintersaison 2022/23 verschärft das BLV den Vollzug weiter
Das BLV stellt seit Einführung der Kontrollen 2014 und trotz präziseren Vorschriften keine nennenswerte Verbesserung der Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten fest. Die hohe Zahl an Beanstandungen in der vergangenen Wintersaison zeigt, dass viele Verkaufsstellen die Pelzdeklaration immer noch nicht korrekt umsetzen. Für die Wintersaison 2022/2023 sieht das BLV deshalb weitere Kontrollen in den Geschäften und im Internet vor. Es wird ausserdem den Vollzug verschärfen, indem es vermehrt verfügt und büsst.ns deux tiers des points de vente contrôlés, il a contesté les déclarations en raison d’informations erronées ou manquantes. Cet hiver, l’OSAV durcira son dispositif d’application.
Links
Für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit undVeterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch
Verantworliches Department
Eidgenössisches Departement des Innern EDI