Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt in Absprache mit den kantonalen Behörden die strengsten Massnahmen per 27. Dezember 2021, 00:00 Uhr, auf. Der Transport von Eiern oder Geflügel ist wieder ohne Vorbehalt möglich, hat das BLV in einer Pressemitteilung am 23. Dezember 2021 mitgeteilt. Die Einschränkungen galten rund zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb. Sie betrafen Gemeinden im Kanton Zürich, Aargau und Schaffhausen. Die schnelle Reaktion und die ergriffenen Schutzmassnahmen haben sich bewährt: Die Seuche hat sich rund um den betroffenen Geflügelbetrieb nicht ausgebreitet.
Weiterhin geltende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels
In den umliegenden Ländern breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. Migrierende Wildvögel können sie jederzeit wieder in die Schweiz einschleppen. Aus diesem Grund bleiben die zusätzlichen vorbeugende Massnahmen bestehen. Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem bzw. drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes. Im Kanton Freiburg handelt es sich um einen 3 Kilometer langen Streifen entlang des Neuenburgersees, des Murtensees und des Broyekanals.
In diesen sogenannte Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit wird der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar 2022. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt. Keine Gefahr für den Menschen Nach heutigem Wissensstand ist der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Weitere Informationen :
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza