Am 24. November 2021 wurde in einer Zürcher Hobbyzucht ein Fall von Vogelgrippe (H5N1) nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verhindern, trat eine Bundesverordnung zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen sowie von Kontroll- und Beobachtungsgebieten in Kraft.
Obwohl bisher kein Fall von Vogelgrippe auf Freiburger Boden festgestellt wurde, fällt ein Teil des Kantons in die Kategorie der Kontroll- und Beobachtungsregionen, wie sie vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) festgelegt wurden.
Im Kanton Freiburg handelt es sich um einen 3 Kilometer langen Streifen entlang des Neuenburgersees, des Murtensees und des Broyekanals. Ab Montag, 29. November 2021, gelten in diesen Zonen besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. In den Kontrollzonen dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt. Die betroffenen Geflügelzüchter werden weitere Informationen erhalten.
Keine Gefahr für den Menschen
Vom Kantonstierarzt angeordnete Stichproben werden auch in den Geflügelhaltungseinheiten in diesen Gebieten durchgeführt. Die Geflügelhalter müssen auch, insbesondere in den oben genannten Gebieten, aktive Kontrollen des Gesundheitszustands ihres Geflügels durchführen und dem Kantonstierarzt jedes Tier mit verdächtigen Symptomen melden.
Nach heutigem Wissensstand ist der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Wachsamkeit für die Bevölkerung
Darüber hinaus ist die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Jeder Fund von drei oder mehr toten Schwänen oder Enten innerhalb von 24 Stunden am selben Ort muss umgehend dem Wildhüter oder dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) gemeldet werden, welches die notwendigen Untersuchungen anordnet. Die Kadaver dürfen nicht berührt werden, sondern müssen, z. B. mit einer kleinen Fahne oder einem Bändchen, gekennzeichnet werden.
Die Kontaktdaten der Wildhüterinnen und Wildhüter des Kantons Freiburg sind online auf der der Vogelgrippe gewidmeten Seite des Staates Freiburg abrufbar. Ausserdem sind die telefonischen Kontakte der Wildhüter direkt verfügbar über diesen Link: https://www.fr.ch/sites/default/files/2021-08/einen-wildhuter-und-fischereiaufseher-kontaktieren.pdf
Zur Erinnerung: Wer Geflügel hält (auch als Hobby), muss sich umgehend beim Amt für Landwirtschaft (Registrierungspflicht) und beim SAAV melden.
Mehr Infos auf der Webseite des BLV